Auszug - Abstellanlagen für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren, Fahrräder und Lastenfahrräder  

 
 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion
TOP: Ö 6.3
Gremium: Gleichstellung und Inklusion Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0229/VIII Abstellanlagen für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren, Fahrräder und Lastenfahrräder
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet Frau Ehlers den Antrag und hebt dabei hervor, dass es sich um eine Reaktion auf die veränderte Bevölkerungsstruktur im familienfreundlichen Bezirk Lichtenberg handelt.

Herr Becker (SPD-Fraktion) schlägt zur Klarstellung vor, den ersten Satz des Antragstextes wie folgt zu ändern: Das Bezirksamt wird ersucht im Bündnis für Wohnen für die Errichtung von Abstellanlagen für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren, Fahrräder und Lastenfahrräder und für ein entsprechendes Modellprojekt zu werben.“

Herr Hoffmann schlägt vor, an den wie oben vorgeschlagenen Text die folgende Formulierung anzuschließen: „Dabei könnten folgende Aspekte berücksichtigt werden…“ Diese Formulierung trifft in der nachfolgenden Diskussion nicht auf allgemeine Zustimmung und wird von Herrn Hoffmann daraufhin nicht aufrechterhalten.

Herr Becker schlägt vor, ab dem zweiten Satz des Antragstextes alle „sollen“ durch „sollten“ zu ersetzen. Frau Ehlers stimmt diesem Vorschlag grundsätzlich zu, plädiert aber dafür, das  erste „sollen“ durch „werden gebeten“ zu ersetzen und danach wie von Herrn Becker vorgeschlagen fortzufahren. 

Herr Eisenhardt (AfD-Fraktion) regt an, die Begründung im 3. Absatz wie folgt zu ergänzen:

„[…] Um seinen Anteil am Individualverkehr steigern zu können, müssen mehr Stellplätze für Fahrräder in den Wohnanlagen zur Verfügung gestellt werden. § 49, Abs. 2, der Berliner Bauordnung verpflichtet dazu, Fahrradstellplätze bereitzustellen. Dieses sehen wir durch die in Räumen bereitgestellten Fahrradplätze als gegeben.“

Frau Ehlers übernimmt als Vertreterin der antragstellenden Fraktion die besprochenen und zur Änderung vorgeschlagenen Formulierungen und lässt über den Antrag in entsprechend modifizierter Fassung abstimmen.

 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss Gleichstellung und Inklusion dem federführenden Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz die Annahme der DS/0229/VIII in folgender geänderter Fassung:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht im Bündnis für Wohnen für die Errichtung von Abstellanlagen für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren, Fahrräder und Lastenfahrräder und für ein entsprechendes Modellprojekt zu werben. Die Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften bzw. alle Mitglieder des Bündnisses für Wohnen werden gebeten, Abstellanlagen in ihren Wohnanlagen einzurichten. Bauweise, Verortung und Größe sollten von dafür ausgewiesenen Fachleuten geplant und ausgeführt werden. Dabei sind Erfahrungen anderer Wohnanlagen mit derartigen Unterbringungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Bewohner*innen der Wohnanlagen und einzelnen Häuser sollten in einem mehrstufigen Prozess von der Vorstellung des Projektes bis zur Einigung über die Ausführung durch geeignete Beteiligungsverfahren in die Planungen einbezogen werden.

In der ersten Phase sollte dazu ein Modellprojekt entwickelt und von einem Bündnismitglied in einer bestehenden Wohnanlage umgesetzt werden, das als Grundlage für eine breitere Diskussion dienen werden kann.

Für die Finanzierung eines derartigen Modellprojektes sowie von Folgeprojekten sollten die vom Senat geplanten Förderinstrumente, zum Beispiel für die Förderung des Fahrrades, genutzt werden.“

 

Begründung:

Die Umsetzung des Ziels, Lichtenberg zu einem familienfreundlichen Bezirk zu entwickeln, hat zu einer erfreulichen Zunahme des Anteils von Kindern im Bezirk geführt, woraus ein steigender Bedarf an Stellplätzen für Kinderwagen auf Gemeinschaftsflächen der Wohnanlagen entsteht.

Die Entwicklung von fahrbaren Hilfsmitteln, wie Rollstühlen und Rollatoren, für Personen mit Bewegungsbeeinträchtigungen ermöglicht diesen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, erfordert dabei jedoch ebenfalls mehr Stellplätze im öffentlichen Raum der Wohnanlagen. 

Das Fahrrad als gesundheitsförderndes und umweltschonendes Verkehrsmittel erfährt durch die neue Berliner Landesregierung sowie das Berliner Abgeordnetenhaus nun endlich den ihm zukommenden Stellenwert. Um seinen Anteil am Individualverkehr steigern zu können, müssen mehr Stellplätze für Fahrräder in den Wohnanlagen zur Verfügung gestellt werden. §49, Abs. 2, der Berliner Bauordnung verpflichtet dazu, Fahrradstellplätze bereitzustellen. Dieses sehen wir durch die in Räumen bereitgestellten Fahrradplätze als gegeben.

Diese drei genannten Tendenzen führen zu einem Zielkonflikt, wenn man sie isoliert betrachtet und überkommene Lösungen weiter praktiziert. Dazu gehören zum Beispiel Boxen für jeweils einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl oder ein Fahrrad. Gefordert sind Lösungen, die allen drei Anforderungen entsprechen. Diese zu finden stellt eine Herausforderung dar, um die man jedoch nicht herumkommt.

Das Bündnis für Wohnen wäre die geeignete Institution, neue Lösungen zu erarbeiten, zu propagieren und zu verallgemeinern.

Abstimmungsergebnis: 14 – 0 – 0 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Ausdruck vom: 29/09/2017

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