Auszug - Vorbemerkung zu den Jahresendzahlen der Bezirkshaushaltsrechnung 2015  

 
 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung
TOP: Ö 3
Gremium: Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 114 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Starke verteilt eine Ausgaben-Übersicht zum Bezirkshaushalt 2009-2015 und gibt dazu Erläuterungen. Der Bezirk hätte v. a. beim Posten Personal viel geleistet. Trotz der steigenden Einwohnerzahlen konnten die Personalkosten gemindert werden. Der Jahresüberschuss von 15 Mio € sei nicht zuletzt diesem Umstand geschuldet. Aus den Überschüssen sollten Rücklagen gebildet werden dürfen, über die der Bezirk dann frei verfügen kann.

 

Frau Hänisch entgegnet hierzu, im öffentlichen Recht gäbe es nicht den Auftrag, Gewinne zu erwirtschaften oder Gelder zu vermehren. Verpflichtung sei, die Steuergelder für das Gemeinwohl einzusetzen. Anders als eine „normale“ Kommune würde der Bezirk vollfinanziert vom Land Berlin und müsse dabei einen Großteil der Risiken selbst abfedern.

 

Frau Starke nimmt Bezug auf die Rücklage für „pauschale Investitionszuweisung“ und die „Rücklage für wirtschaftliche Schwankungen“. Erstere gäbe es bereits im Haushalt 2015, beziffert mit 370.000 EUR. Sie fragt nach, ob es nicht sinnvoll sei, einen Teil der Jahres-überschüsse bspw. für Notfälle bei der Schulausstattung u. Ä. zu reservieren.

 

Frau Hänisch äußert hierzu, dass dies rein rechtlich ausgeschlossen sei. Die am Jahresende erwirtschafteten Überschüsse dürften nicht in eine pauschale Rücklage fließen.

 

Frau Griep plädiert für die Beendigung der Debatte, da diese wenig zielführend und zu komplex sei.

 

Herr Bosse erläutert, das Problem sei, dass das Abgeordnetenhaus über die Landeshaushaltsordnung beschließe. Die Bezirksverordnetenversammlung habe hier keinen Einfluss. Die Diskussion sei daher zwar interessant, helfe jedoch nicht weiter. Wenn überhaupt, würden Initiativen auf Landesebene benötigt. Doch erfahrungsgemäß resultieren hieraus eher  Senkungen der Globalsummen, als Zuwächse.

 

Frau Starke fragt nach, ob die Idee eines finanziellen Spielraums tatsächlich nicht realisierbar sei.

 

Frau Hänisch betont noch einmal die rechtliche Unmöglichkeit.

 

Frau Starke fährt fort mit der Interpretation der Zahlenaufstellung und stellt fest, dass die Bewirtschaftungskosten in beinahe allen Titeln unterschritten wurden. Dies läge vermutlich daran, dass weniger Heizkosten anfielen, weil die Planzahlen aus dem Jahr 2012 stammten und durch einen milden Winter überholt waren.

 

Herr Bosse ergänzt, es seien zudem prognostizierte Preissteigerungen nicht eingetreten.

 

Frau Starke ergänzt, die kalkulatorischen Kosten seien ebenfalls gesunken. Sie fragt nach, ob sich in den kalkulatorischen Kosten wiederspiegele, dass Beamte eine Pension bekämen?

 

Frau Hänisch antwortet, dass dem so sei. Dies käme hier jedoch weniger zum Tragen. Schwankungen bei den Zinszahlungen seien in dieser Position eher relevant.

 

Frau Hänisch ergänzt, dass es bei den Beamten nur scheinbar einen Rückgang gab und bei den Tarifbeschäftigten ebenfalls nur scheinbar einen Zugang. Einige Tarifbeschäftigte würden abweichend von der Planung auf Beamtenstellen sitzen. Das sei zulässig. Tarifbeschäftigte könnten durchaus Beamtenstellen innehaben, umgekehrt ginge dies jedoch nicht. Daher komme es regelmäßig bei Tarifbeschäftigten und Beamten zu Soll-Ist-Abweichungen.

 

Frau Starke fährt fort, bei der Betrachtung der Transferleistungen fiele auf, dass v. a. die Grundsicherung im Alter von 2009-2015 um etwa 30 % gestiegen sei. Tagespflege und Kindertagesbetreuung seien sogar um 45 % und 65 % mehr geworden. Aus den Antworten der Stadträte ginge hervor, dass vor allem Leistungen erhöht wurden, aber auch die Fallzahlen gestiegen sind, weil der Zuzug in Lichtenberg wegen der niedrigeren Mieten vorzugsweise junge Familien und alte Menschen betreffe.

 

Fraglich sei die Position der Insolvenzberatung, die jedes Jahr in gleicher Höhe anfalle mit rd. 530 T€.

 

Herr Bosse antwortet hierzu, dass dies Zuwendungen für Unternehmen seien, welche im Auftrag des Bezirks die Insolvenzberatung durchführen.

 

Frau Starke begründet ihre vielen Fragen mit dem Hinweis, dass für sie als Wirtschaftsprüfer nach außen eine „Anscheinshaftung“ bestehe, sie daher zur besonderen Sorgfalt verpflichtet sei. 

 

Frau Hänisch entgegnet, dass die fachliche Prüfung der Vorgänge in der Verantwortung der Fachausschüsse läge und dem Rechnungsprüfungsausschuss nur die rechnerische Prüfung obliegt.

 

Herr Bosse ergänzt, dass für den Rechnungsprüfungsausschuss nur Abweichungen der Soll-Ist-Werte relevant seien. Bei Abweichungen würden Fragen zu den Ursachen gestellt und deren Nachvollziehbarkeit bzw. Plausibilität beraten. Daneben könnten Empfehlungen abgegeben werden, u. a. wie Kosten zu sparen sind.

 

Frau Hänisch ergänzt, ein Kontrollrecht des Ausschusses bestünde, werde aber praktisch bzw. aus Kapazitätsgründen nicht gelebt.

 

Herr Bosse ergänzt, dass die Verwaltung des Bezirks von der Bezirksverordnetenversammlung kontrolliert werde und zwar gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVerwG). Jedem Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung sei auf Antrag Akteneinsicht zu gewähren. Das Bezirksamt sei aber nie daran gebunden, einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zu folgen, im Unterschied zu den Kommunen. Prinzipiell könne man also beschließen, was man wolle. Das Bezirksamt müsse keinen dieser Beschlüsse umsetzen, wenn es anderer Ansicht sei.

 

Frau Starke fragt nach, ob es einen Beschluss oder eine gesetzliche Grundlage für diese Vorgehensweise gäbe. Eine Antwort darauf gibt es nicht.

 

Frau Hänisch entgegnet, es sei aber sinnvoll, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss sich  darauf verständigen würde, wie er seine Arbeit wahrnehmen wolle.

 

Frau Starke kommt zurück auf die Ausgabenübersicht und stellt fest, dass sich in den Zahlen nicht wiederspiegele, dass im Jahr 2015 ein großer Flüchtlingszustrom zu bewältigen war.

 

Frau Hänisch antwortet, dass die Ausgaben unter einer Million Euro lagen und bspw. für Willkommensklassen in den Haushalt eingestellt wurden. Die finanzielle Belastung sei jedoch fast ausschließlich vom Land getragen worden, nicht aber vom Bezirk. Mit dem Statuswechsel bei vielen Flüchtlingen kehre sich dieses Verhältnis allmählich um.

 

Herr Bosse ergänzt, detaillierte Zahlen ließen sich einer Kleinen Anfrage (Nr. unbekannt) aus dem März/April 2017 hierzu entnehmen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen