Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Schaefer bittet darum, grundsätzlich alle auf der Liste befindlichen Bauvorhaben zu hören. Hierzu wird wie folgend abgestimmt: 5/10/0.

Herr Kranke beantragt, dass die Liste zukünftig auch Bestandteil des Protokolls sein soll. Dies wird einstimmig angenommen.

Herr Drewes bittet darum, dass mehr aussagekräftige Informationen auf der Liste verzeichnet werden, etwa die Anzahl der Wohneinheiten, die bebaute Fläche und die Geschosszahl.

 

Aktuelle Planungsvorhaben

1. Welsestraße 1

Hier soll eine Befreiung von den Maßgaben des B-Planes hinsichtlich der Geschossigkeit und der Baufläche erteilt werden. Die HOWOGE möchte hier 130 WE und eine Kita mit 60 Plätzen entstehen lassen. Es sei jedoch noch die Eigentumsfrage zu klären.

Herr Fahrenberg fragt nach den Maßgaben des B-Planes hinsichtlich der Geschossigkeit. Hierin seien gegenüber dem Bauvorhaben nur 5 Geschosse und ein Staffelgeschoss vorgesehen. Die HOWOGE möchte jedoch 6 Vollgeschosse bauen. Die Anfrage sei zunächst genehmigungsfähig, wenn die Eigentumsfrage geklärt wird. Das Jugendamt will hier unbedingt eine Kita haben. Herr Fahrenberg verdeutlicht, dass eine erneute Vorstellung im Ausschuss nach Klärung dieser Fragen wichtig sei.

 

2. Ferdinand-Schultze-Straße

Die Firma Belle Epoque möchte hier auf 6 Geschossen 340 Wohneinheiten gegenüber der Fahrzeugzulassungsstelle errichten. Herr Pohle fragt, ob durch die Erweiterung der Geschossigkeit auch Anpassungen im städtebaulichen Vertrag gemacht werden. Dies wird bejaht.

 

3. Liebenwalder Straße 12-18

Innerhalb des interkulturellen Gartens will der Träger sozdia eine Kita errichten, die sich zweigeschossig in Hufeisenform am nördlichen Rand anbindet. Diese soll 150 Plätze umfassen.

Herr Pohle fragt, ob die geplante Sporthalle in Flächenkonkurrenz zur Kita steht. Dies ist nicht der Fall, da die Sporthalle außerhalb des Interkulturellen Gartens errichtet wird. Herr Fahrenberg formuliert seine Bedenken über die Verkleinerung des interkulturellen Gartens. Herr Schaefer ergänzt, dass eine ähnliche Diskussion auch im Jugendhilfeausschuss geführt wurde, wobei insbesondere auf den Bedarf an Kitaplätzen abgestellt wurde. Herr Pohle fragt nach den zukünftigen Eigentumsverhältnissen, da der interkulturelle Garten nur zur Bewirtschaftung an die sozdia überlassen wurde. Die Konstruktion sei eine Erbbaupachtregelung, die der sozdia das Eigentum am Haus überließe. Herr Fahrenberg fragt in diesem Zusammenhang auch nach den für eine Kita notwendigen Freiflächen. Diese gingen zu Lasten des interkulturellen Gartens, wobei das Konzept ein offenes sein soll, dass die Kinder in die Bewirtschaftung des IG einbezieht. Prof. Hofmann teilt die benannten Bedenken und bittet, das Vorhaben noch einmal genauer im Ausschuss vorzustellen. Herr Rodig hingehen sieht am Standort optimale Bedingungen für eine Kita.

 

4. Landsberger Allee 201

Der Hotelstandort soll durch einen Neubau ersetzt werden, wobei durchschnittlich 7 Geschosse entstehen mit einem Eckturm von 14 Geschossen. Der Ausbau geht zu Lasten der Stellplatzfläche, wobei diese durch eine Tiefgarage ersetzt werden soll.

 

5. Storkower Straße

Die private Stellplatzanlage soll von der Vonovia überbaut werden. Hierbei sollen nach § 34 BauGB 7 geschossige Wohnhäuser entstehen. Auf einer ersatzweise eingerichteten Stellplatzanlage sollen 78 neue Parkplätze entstehen.

Frau Hollax aus der Anwohnerschaft bemängelt, dass der Wegfall von Stellplätzen ein verkehrliches Chaos im Gebiet um die Rudolf-Seiffert-Straße bedeute. Herr Kluge verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Wegfall der privaten Verbindungsstraße zwischen Storkower und Rudolff-Seiffert-Straße, der problematisch sei. Herr Hudler fragt, ob die Maßgaben für den Bau der A 100 an diesem Stück berücksichtigt werden. Herr Güttler-Lindemann betont, dass die Auflagen zu einem entsprechenden Immissionsschutz hier erfüllt werden müssen. Auf die Nachfrage von Herrn Hudler, wie die Auslastung des privaten Parkplatzes sei, antwortet der Vertreter der Vonovia, dass diese wohl bei über 90 % sei.

Herr Schaefer fragt zudem, ob es hier aufgrund der Nähe der Gebäude zu Verschattungsproblemen kommen könne. Herr Fahrenberg bringt zur Frage des Wegfalls der Parkplätze noch einmal die Idee aus der Wahlperiode VII ins Spiel, Häuser ggf. „auf Stelzen“ zu bauen. Der Vertreter der WGLi (Herr Bildt) betont, dass auch die benachbarte Wohnungsgenossenschaft Gesprächsbedarf sieht, auch im Interesse ihrer Mieter. Prof. Hofmann betont, dass die Fülle der aufgeworfenen Probleme unmöglich im Ausschuss abschließend diskutiert werden können. Er bittet die BzStRin Frau Monteiro eine Anwohnerversammlung zu diesen Fragen zu organisieren. BzStRin Frau Monteiro sagt zu, hierzu den Kontakt mit dem Bürgerverein Fennpfuhl zu suchen.

 

Bauanträge

1. Barther Straße 17/Am Berl 21

Zunächst betont der Vertreter der HOWOGE, dass die Anfrage für „Am Berl 21“ zurückgezogen wurde, da dieser Standort als Schulstandort auserkoren worden sei. Für die Barther Straße 17 bleibt es jedoch bei einem Entwurf, den die HOWOGE mittels eines Vorbescheids prüfen lassen will. Hier sollen 130 Wohneinheiten und eine Kita mit 60 Plätzen entstehen, ebenso wie ein Standort für Gewerbe und ein Nachbarschaftszentrum. Herr Fischer betont, dass er diese Pläne aufgrund der Verdichtung, die damit einhergeht, äußerst kritisch sieht. Herr Hudler fragt, ob eine Sicherung durch einen B-Plan möglich sei. Dies wird vom Bezirksamt bejaht. Wegen der begrenzten Personalkapazität könne jedoch nicht für jedes Bauvorhaben mit gut 100 Wohneinheiten ein entsprechendes Verfahren zeitnah durchgeführt werden. Außerdem ist der Vorbescheidsantrag nach § 34 BauGB zu bearbeiten.

Herr Fahrenberg schlägt hierzu anknüpfend an das Konzept zu 30 Jahren Hohenschönhausen vor, eine übergeordnete Planung für das Ostseeviertel zu machen.

 

2. Seehausener Straße 33

Neben dem geplanten Flüchtlingsheim am Standort soll hier Wohnbebauung in Form eines durch 2 L-förmige Baukörper gebildeten Wohnhofs mit 200 Wohneinheiten sowie einen  Pavillon mit einer Begegnungsstätte entstehen. Herr Drewes weist auf die ungewöhnlich große Gebäudetiefe hin. Der Vertreter der HOWOGE betont, dass es sich um eine Bauvoranfrage handelt, wobei man die Entwicklung des Grundstückes in einem partizipativen Verfahren voran bringen möchte.

 

3. Wartenberger Straße 40

Hierbei handelt es sich um den Abbruch des ehemaligen Amtsgerichtes Hohenschönhausen mit anschließendem Neubau, wobei ein Wohnhof mit 245 Wohneinheiten in 6 Geschossen sowie 60 Stellplätzen entstehen soll.

 

4. Herzbergstraße 100

Hier wird nun der im Vorbescheid beantragte Komplex für Gewerbetriebe entstehen.

 

5. Sewanstraße 68

Die Wohnungsgenossenschaft „Vorwärts“ lässt hier eine Verdichtung und Aufstockung der Bestandsgebäude prüfen. Zuvor muss die Eigentumsfrage der beplanten Flächen noch geklärt werden.

 

6. Blockdammweg 1

Das denkmalgeschützte Ensemble am Blockdammweg/Köpenicker Chaussee soll nun für Ateliers und Gewerbe entwickelt werden. Frau Müller fragt nach der Eigentumssituation vor Ort. Herr Fischer bittet vor dem Hintergrund der aus der vergangenen Wahlperiode bekannten Diskussion um eine umfassende Beteiligung der BVV. Frau Feige verweist in diesem Zusammenhang auf die unbedingte Einhaltung des Denkmalschutzes. Prof. Hofmann bittet, das Projekt noch einmal vorzustellen, wenn die Fragen der Einhaltung des Denkmalschutzes geklärt sind. Frau Monteiro sagt dies zu. Frau Müller bittet, dann auch explizit den Investor noch einmal einzuladen. Herr Schaefer regt an, das Thema auch im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen noch einmal aufzugreifen vor dem Hintergrund der Entwicklung der Kreativwirtschaft im Bezirk.

 

7. Wandlitzstraße 21

Am Gründungsort von Karlshorst möchte die Eigentümerin des Grundstückes ein dreistöckiges Wohnhaus errichten. Dieses muss im Einklang mit der Erhaltungsverordnung errichtet werden.

 
 

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