Auszug - Zur Situation des Soziokulturellen Zentrums KULTschule nach der Übernahme ins Fachvermögen der Abteilung Soziales/Bürgerdienste
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· Die Idee, die KULTschule in der
Sewanstr. 43 als Standort für die Konzentration soziokultureller Angebote zu
nutzen, war gut, aber es sind noch nicht alle Konsequenzen durchdacht. · Mit BA-Beschluss vom 27.05. wurde
ein Lösungsweg aufgezeigt: Übertragung
der KULTschule per 01.07.03 ins Fachvermögen des
Sozialamtes. Die
Streitfrage ist, wie die Kosten auf das BA aufgeteilt werden. Für 2002
werden die Bewirtschaftungskosten vom BA bezahlt, 2003 auf Antrag zur Verfügung gestellt. Ab 2004 muss
eine Regelung gefunden werden. · Es wird ein Mietvertrag mit dem Kulturverein
als “Generalmieter” angestrebt, der eine weitere Untervermietung durch den
Kulturverein ermöglicht. · Es ist eine Festlegung erforderlich,
wie die Differenz der kalkulatorischen Kosten getragen werden soll. Zum Vorschlag, dass sich alle Abteilungen des
BA an den Kosten beteiligen, gibt es noch keine Einigung. · Raumkonzept ist abgesprochen, einige
Räume sind noch frei, Gespräche erfolgen gezielt mit einigen Trägern. · Sozialamt wird mit Begegnungsstätte
im Objekt einziehen. · Aufwand des Kulturvereins im Haus
bis jetzt ca. 122 Teuro. Der Kulturverein sieht seine Rolle als Mieter und
zusätzlich als Verwalter des Objekts. · Anforderung an den
Immobilienservice: Entwurf für einen Vertrag mit dem Kutlurverein - als Mieter
für die Projekte des Kulturvereins, mit der Genehmigung zur Untervermietung und
zur Berechnung der Aufwendungen für die Verwaltung durch den Kulturverein
(Leistung gegen Gegenleistung). · Durch die Umnutzung der Schule
ergeben sich Auflagen, die nur durch Investitionen zu erfüllen wären. Hier sind
weitere Gespräche und Ideen nötig. Die KULTschule wurde angemeldet für den
Stadtumbau Ost. · Insgesamt gibt es neben der
KULTschule zwei weitere Standorte für soziokulturelle Zentren, in denen eine
Konzentration von Angeboten stattfinden soll: Kiezspinne und ein Objekt in
Hohenschönhausen Nord Beschlussempfehlung des Ausschusses: Das Bezirksamt wird ersucht, ausgehend von seiner
Gesamtverantwortung für die Konzentration von soziokulturellen Angeboten in
bezirkseigenen Standorten zu regeln, dass die Kosten, die bei der Betreibung
der KULTschule als soziokulturelles Zentrum entstehen und die nicht von den Nutzern gedeckt werden
können, sowie die internen Verrechnungen durch alle Abteilungen des
Bezirksamtes getragen werden. Diese Regelung sollte auch für weitere Objekte
gelten, die als Konzentrationsstandorte soziokultureller Zentren genutzt und
dem Fachvermögen des Sozialamtes bzw. des Jugendamtes zugeordnet werden. Beschluss mit 6 - 0 -
2 angenommen |
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