Auszug - Diskussion zu Problemen der Geschäftsordnung  

 
 
3. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.02.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 18
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

1

1. Brief des Vorstehers

 

Der Ausschuss zieht Punkt 4.2. vor

 

2. Herr Fauck erscheint, der Ausschuss Rechnungsprüfung bittet um Unterstützung (zeitweilig) von Mitgliedern des Ausschusses bei Gesprächen im Bezug mit den Rechnungsprüfungsverfahren (DS Nr. V/40)

- Debatte

- Der Ausschuss sieht keine Berührungspunkte. Sachliche Zuständigkeit ist nicht gegeben. Der Bitte wird nicht entsprochen.

 

4.1. Debatte zum Brief

 

a) § 31 (2)

Hinweis Anlage Drucksachenordnung 2.4. setzt Frist

Vorschlag:

unverzüglich heißt - so schnell wie möglich und soll brieflich durch Vorsitzende des Ausschusses GO den Vorsteher vorgetragen werden und näher definiert werden im Sinne von sofort oder am selben Tag.

Sachlage Große Anfrage nicht neu und wurde in der Regel beantwortet, deshalb sieht der Ausschuss keinen Veränderungsbedarf der GO der BVV.

Frage:

Muss die schriftliche Antwort des BA 2 Tage vor BVV vorliegen?

Vorschlag:

20 (2) Große Anfrage herausnehmen.

Antrag Frau Dr. Harcke:

Nächste Sitzung BzBm einladen, um die Problemlage des Bezirksamtes näher kennen zu lernen.

Beschluss § 20 (2) wird geändert: zwei wird gestrichen - dafür wird am Tage eingesetzt.

 

7 : 1 (ein Mitglied kam später - siehe voriger Beschluss)

 

SPD, Frau Beurich-Kusche § 31 zu verändern.  Jede Fraktion nur 3 Große Anfragen. BV, die Fraktionen angehören, stellen ihre Großen Anfragen im Rahmen ihrer Fraktionen (siehe Anlage SPD v. 14.02.2002 zu § 31).

Vorschlag § 31 - Antrag nicht annehmen

 

Abstimmung 2 Ja         6 Nein

Antrag  § 31  Frau Beurich-Kusche - abgelehnt.

 

 

Brief Vorsteher:

 

zu § 3, 4 - Briefinitiative 2 : 1 abgelehnt

GO wird zugunsten BezVG geändert

 

zu § 9 (6) - zugestimmt

 

zu § 9 (5) - Änderung wird abgelehnt

                  2 dafür, 5 gegen, 1. Enthaltung

 

zu § 12 (2) - Abdruck der Verfassung über polit. Bildung

                  - BezVG

                  - Abdruck ist nicht fest definiert.

                  - einstimmig, soll bleiben

                    Vorschlag Vorsteher wurde abgelehnt.

zu § 38 (2) - Die Formulierung der GO soll bleiben

                    6 - Ja      1 - Nein     1 - Enthaltung

zu § 42 (1) - Pkt. 3 wird nach Ausschüsse ergänzt: seit der

                    vorhergehenden Sitzung der BVV dann folgt “die”

                    Pkt. 4 wird nach aller ergänzt, seit der vorhergehenden

                    Sitzung der BVV, dann folgt “in”

                    einstimmig

zu § 42 (5) - Antrag Vorschlag Vorsteher nicht anzunehmen

                    einstimmig angenommen

zu § 53 (2) - Antrag Vorsteher abgelehnt

                    8 : 0

 

4.3. Vorschlag FDP 1 (siehe Anlage FDP-Online e-Mail)

       Antrag FDP    7 : 1 : 0 ist somit abgelehnt

       Vorschlag FDP 2 (elektr. Verfügbarkeit)

       Hinweis Dr. Harcke - wie sehen technische Möglichkeiten aus

       im BVV-Büro - Gespräch mit Fachleiter Prüfung und sachliche

       Kenntnisnahme erforderlich.

       Verankerung in GO wird einstimmig abgelehnt. Gespräch sollte

       TO-Punkt im April sein

       Einstimmig. § 54 soll im April mit verhandelt werden.

 

Mit diesem hier beschlossenen Änderungen sollte die GO der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden (März)

              8 : 0 = einstimmig

 

 
 

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