Auszug - Bürgeranfragen/Aktuelles  

 
 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Feige informierte:

dass der Fußngerüberweg in der Waldowallee auf der Höhe Marksburgstraße im Jahre 2017 errichtet wird;

dass den Hinweisen von Bürgern, die ein gesetzwidriges Parken an den Krugwiesen, insbesondere an Wochenenden, meldeten, nachgegangen wurde und dort zwischenzeitlich das Ordnungsamt mehrere Male kontrolliert hat. Es hat sich nicht so bestätigt, wie es dargestellt wurde; es werden aber weitere Kontrollen durchgeführt.

 

Frau van der Wall berichtet von der Einwohnerversammlung vom 06.06.2016 in Karlshorst. Dort wurde zum wiederholten Male für die Ehrlichstraße Tempo 30 gefordert, was von der VLB Im Mai 2016 abgelehnt worden sei. Die Bürger wiesen auf das Gefährdungspotenzial in dieser Straße hin, dort werden täglich ca. 7.000 motorisierte Fahrzeuge festgestellt, es befinden sich 2 Kitas und eine Grundschule an dieser Straße. Insbesondere die Straßenbahnschienen sind eine Gefahr für Radfahrende.

Auf Nachfrage bei der BVG hat der zuständige Bezirks- und Zielgruppenmanager u. a. einige Auszüge aus seinem Schreiben an den Bürgerverein mitgeteilt, die hier gekürzt wiedergegeben werden:

Die vorgesehene Führung der Tramlinie 21 vorbei am Ostkreuz erhöht die Bedeutung dieser Linie noch einmal wesentlich. Gerade in der Ehrlichstraße müssen aus BVG-Sicht alle Möglichkeiten geprüft werden, um die Sicherheit auf einem hohen Niveau zu halten und allen Verkehrsteilnehmern eine sichere Querung und Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Einrichtung von Gehwegvorstreckungen, die Einrichtung einer zusätzlichen Lichtsignalanlage oder auch Haltestellenkaps können ebenso helfen wie Begleitmaßnahmen wie Dialogdisplays oder polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geht nicht von der Straßenbahn aus; die genannten Unfälle stellen hier auch keinen Zusammenhang dar. Die vorgeschlagenen Tempo 30 wirken sich zwar negativ auf den ÖPNV aus, aber nicht in dem Maße, dass der ÖPNV als alleinige Begründung für die Verweigerung trägt.

Aus BVG-Sicht ist zu prüfen, inwieweit durch den zuständigen Straßenbaulastträger (Bezirksamt Lichtenberg) und die Verkehrslenkung Berlin geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können, die den veränderten Bedingungen gerecht werden.

Vorschlag von Frau van der Wall: Durchführung eines Vor-Ort-Termins, an dem Vertreter des Bezirksamts Lichtenberg, insbesondere des Straßen- und Grünflächenamts, des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr, der BVG sowie des Bürgervereins teilnehmen.

 
 

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