Auszug - Bebauungsplan 11-54 - erneute öffentliche Auslegung Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben
Herr Güttler-Lindemann stellt den B-Plan vor. Es handelt sich um einen ehemaligen Schulstandort, auf dem jetzt Einfamilienhäuser entstanden sind. 2014 wurde die Planreife beschlossen. Im Nachgang wurde das Fahrrecht eingeschränkt und eine Grünfläche am westlichen Ende aus der Planung herausgenommen. Herr Petermann erkundigt sich danach, ob in B-Plänen eine Mindestbauhöhe festgelegt werden kann. Dies ist möglich, allerdings handelt es sich dabei um ein Baugebot, so dass das BA u.U. für entstehende Mehrkosten aufkommen müsste. Frau van der Wall erkundigt sich nach Planungen für einen Kitastandort und Regelungen für Bauhöhen in benachbarten B-Plan-Gebieten. Herr Güttler-Lindemann antwortet, dass das BA ein Entwicklungskonzept für soziale Infrastruktur erarbeitet, Termin ca. Ende 2016. Das Problem sind die nicht zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen; das betrifft den gesamten Bezirk. Bebauungspläne sollen die Ausnutzung der Grundstücke sichern, allerdings gab es bis etwa 2011/12 in Berlin keine Nachfrage nach Geschosswohnungsbau. Abstimmung: 12/0/0 |
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