Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Dr. Prüfer informiert:

zur Realisierung der DS/1925/VII hat das Ordnungsamt die Fahrradabstellanlagen am Ring-Center fotografiert und konnte zu dem Zeitpunkt nur sehr wenige Räder als sog. Schrottfahrrad definieren.

Es wurden wieder Verstöße gegen das Grillverbot im Fennpfuhlpark festgestellt, die mit 10 Platzverweisen, Bußgeld oder Ordnungsgeld geahndet wurden. Auf Grund der dort festgestellten hohen Anzahl der Verstöße gegen das Grillverbot wird der Fennpfuhlpark wohl Schwerpunkt bei der Überprüfung werden.

Hundegesetz: ist noch immer nicht beschlossen worden.

In Karlshorst wurde bei einem Ortstermin u. a. die Schulwegsicherung der Richard-Wagner-Grundschule, der Karlshorster Grundschule und der Kreativitätsgrundschule betrachtet. Im dem beigefügten Protokoll sind die beratenden Sachverhalte aufgeführt und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet (siehe Anlage 1).

 

In der Diskussion wies Frau van der Wall darauf hin, dass die Blockdammbrücke Teil des Fahrradroutennetzes ist, seitens des Bezirkes bereits bauliche Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit durchgeführt wurden und weitere geplant sind. Sie schlägt deshalb vor, dass man untersuchen sollte, inwieweit die ehemalige Fahrbahn der Brücke dafür nutzbar gemacht werden könnte.

Marie-Curie-Allee: Dort wurde gemäß Verkehrszeichen 315-86 bis 88   das Rückwärts-Parken als Ordnungswidrigkeit auf Grund von Beschwerden von Anwohnern geahndet. Inzwischen hat die SenStadt auf Grund einer Anfrage des MdA Kreins die Rechtmäßigkeit der Auslegung von § 12 StVO i.Vb. (Kommentar: wenn Belästigung möglich, dann vorwärts einparken) und der Erläuterung zum Vz. 315 (abgebildet ist, wie geparkt werden soll) in Frage gestellt.

Auf Nachfrage, ob das überall kontrolliert wird, begründet BzStR Dr. Prüfer das und lehnt solche Forderungen ab. Das Ordnungsamt kontrolliert bislang nur bei Beschwerden in besonderen Situationen.

 
 

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