Auszug - Zuwegung beim Bauvorhaben Hauptstraße 51-59 in 10317 Berlin
Frau van der Wall stellt die Problematik anhand von Fotos dar. Frau Subert, Stadtplanungamt, erklärt, dass seit 2006 der Bauherr für die Zuwegung zuständig ist und nicht mehr das Straßen- und Grünflächenamt. Gleiches gilt für den Brandschutz. Von der Schlichtallee sei nur eine Zufahrt geplant, von der Hauptstr. eine Zu- und Ausfahrt. Frau van der Wall bittet um Vertagung der Drucksache. Dem wird stattgegeben.
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