Auszug - Die Wirtschaftsregion aktiver entwickeln  

 
 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 5.3
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1720/VII Die Wirtschaftsregion aktiver entwickeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll

TOP 5.3 und TOP 5.4 werden zusammen behandelt.

TOP 5.3 DS/1720/VII Die Wirtschaftsregion aktiver entwickeln

TOP 5.4 DS/1753/VII Kreativität im Gebiet Herzbergstraße dauerhaft sichern

Im Rahmen der Diskussion bittet Herr Stefan Mattes, Mitglied der MIT Lichtenberg und Mitglied im WKHL, den Ausschuss, den Vorschlag der Zählgemeinschaft abzulehnen. Es folgte eine Diskussion.

 

Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung:

 

„Der Ausschuss Wirtschaft und Arbeit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung die Annahme der DS/1720/VII Die Wirtschaftsregion aktiver entwickeln und DS/1753/VII Kreativität im Gebiet Herzbergstraße dauerhaft sichern in folgender geänderter Fassung:

 

Die BVV möge beschließen, dass BA wird ersucht, für das Gewerbegebiet Herzberge einen Rahmenplan zu entwickeln, der folgenden zwei Prämissen folgt:


- das produzierende Gewerbe am Standort zu halten, zu entwickeln und zu sichern sowie den entstandenen heterogenen Nutzungen Rechnung zu tragen.


Dabei sind die bestehenden Nutzungen so weit wie möglich rechtlich zu sichern und die Belange angrenzender Gebiete zu berücksichtigen. Ziel ist es, für das produzierende Gewerbe Kernbereiche auszuweisen, die eine langfristige Entwicklungsperspektive und Planungssicherheit für die Unternehmen ermöglichen. Für die Randbereiche des Gewerbegebietes soll geprüft werden, welche kompatible Mischnutzungen zulässig sind, ohne das produzierende Gewerbe in den Kernbereichen zu gefährden, jedoch zugleich eine Weiterentwicklung des Standorts zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis: 6/3/1 (J/N/E)

 

 
 

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