Auszug - Barrierefreie Wahllokale
In der Diskussion wurde betont, dass Barrierefreiheit nicht nur bedeutet, dass Wahllokale für Rollstuhlfahrer nutzbar sind, sondern auch für Menschen mit anderen Behinderungen. Frau Herzog vom Beirat von und für Menschen mit Behinderungen stellte hier eine Schablone des Blinden- und Sehschwachenverbandes vor, mit der auch sehbehinderten bzw. blinden Menschen eine Wahlteilnahme ermöglicht wird. Die Schablone erhalten alle Bürger, die im Blinden- und Sehschwachenverband organisiert sind, ansonsten auf Anforderung. In den Wahllokalen soll mindestens eine Schablone bereitgehalten werden.
Des Weiteren wird gebeten, Vorschläge für barrierefreie Wahllokale bis zum 31.03.2016 an den Wahlleiter bzw. den Stadtrat, Herrn Dr. Prüfer, zu übermitteln.
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Drucksache in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: 10/0/0 |
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