Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Unterkunftsbedingungen asylsuchender Menschen in sämtlichen Sammelunterkünften des LAGeSo (Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- und Notunterkunft) den Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte vollumfänglich entsprechen und diese entsprechend zu kontrollieren. Das Bezirksamt möge anregen, dass schriftlich von der Berliner Unterbringungsleitstelle genehmigte Abweichungen von den Qualitätsanforderungen möglichst nicht länger als ein halbes Jahr bestehen und unverzüglich innerhalb eines strukturierten Prozesses Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, die zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte führen. Begründung: Die Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte gelten ausdrücklich auch für notbelegte Unterkünfte. Die Berliner Unterbringungsleitstelle kann dabei Abweichungen von den Qualitätsanforderungen schriftlich genehmigen. Dies sollte trotz der großen Herausforderung, in kurzer Zeit eine große Anzahl neu angekommener Geflüchteter mit einem Schlafplatz zu versorgen und Obdachlosigkeit zu vermeiden, nicht zu längerfristig unterschiedlichen Unterkunftsbedingungen asylsuchender Menschen führen. Ein Vergleich der Ausstattung in der Notunterkunft Karlshorst mit den Ausstattungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen AWO Refugium und Park-Center Herzberge führt vor Augen, wie unterschiedlich die Unterkunftsbedingungen für asylsuchende Menschen in Lichtenberg, die rechtlich verpflichtet sind, in den Einrichtungen zu wohnen, sein können. Der Antrag zur Beschlussfassung folgt der Intention der bereits beschlossenen Drucksache 1452/VII und soll die Thematik um einen weiteren Aspekt ergänzen. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/ 15 833 führt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales aus, dass dort, wo die Anforderungen nicht sofort erfüllbar sind, Alternativen bzw. Kompensationen geprüft und ggf. realisiert werden. Die Entscheidungsfindung, in welchem Umfang Kompensationen geprüft und realisiert werden, sollte in einem transparenten, strukturierten Prozess erfolgen. Dazu möge auch die Befristung der Abweichungen von Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte auf maximal ein halbes Jahr dienen. http://www.berlin.de/lageso/_assets/soziales/publikationen/qualitaetsanforderungen.pdf Abstimmungsergebnis: 11-0-1 |