Auszug - Geschäftsordnung der BVV  

 
 
5. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 45
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 20.03.2002 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/0001/V Geschäftsordnung der BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVOGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beschlussempfehlung wurde über Konsensliste beschlossen

Die Beschlussempfehlung wurde über Konsensliste beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

I.

In der am 29. November 2001 beschlossenen vorläufigen Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin (Beschluss V/1) werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

1.    § 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

       “Der/Die Vorsteher/-in wird von dem/der stellvertretenden Vorsteher/-in verpflichtet, die          weiteren Mitglieder des Vorstandes verpflichtet der/die Vorsteher/-in.”

 

2.    § 9 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

       (6) “Die Empfehlungen des Ältestenrates sind in einem Protokoll festzuhalten. Dieses           wird von dem/der Vorsteher/-in unterzeichnet und den Mitgliedern des Ältestenrates, den       Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten sowie dem Bezirksamt zugeleitet.”      

 

3.    § 42 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

“Von jeder Sitzung der BVV ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das von dem/der Vorsteher/-in unterzeichnet und dem Bezirksamt, den Fraktionen sowie allen Verordneten innerhalb von sieben Tagen zugestellt wird. Bestandteil des Beschlussprotokolls sind die     von der BVV beschlossene Tagesordnung und der Wortlaut aller in der Sitzung gefassten      Beschlüsse. Dem Beschlussprotokoll beizufügen sind

       1. die Protokolle von namentlichen Abstimmungen,

       2. die Mitteilungen des/der Vorstehers/-in in der jeweiligen Sitzung der BVV,

       3. eine Aufstellung der Vorlagen zur Kenntnisnahme, zu denen Ausschüsse seit der                  vorhergehenden Sitzung der BVV die Kenntnisnahme empfohlen haben,

       4. eine Aufstellung aller seit der vorhergehenden Sitzung der BVV vergebenen                               Drucksachennummern.”

 

4.    Die Drucksachenordnung wird in Ziffer 2.1. wie folgt geändert:

 

“Anträge zur Beschlussfassung, Beschlussempfehlungen sowie Vorlagen des Bezirksamtes           zur Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme sind bei dem/der Vorsteher/-in spätestens am         vierzehnten Tag vor der Sitzung der BVV bis 10.00 Uhr, Große Anfragen am      achtundzwanzigten Tag vor der Sitzung der BVV schriftlich einzureichen.”

 

 

 

       § 20 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

“Einladung, vorgesehene Tagesordnung und Drucksachen sind den Verordneten und dem Bezirksamt durch den/die Vorsteher/-in bis spätestens sieben Tage vor der Sitzung zuzuleiten. Die Art der Zustellung ist mit den Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten zu vereinbaren. Die schriftlichen Antworten des Bezirksamtes auf Große Anfragen sind den Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten über das Büro der BVV am siebten Tag vor der Sitzung der BVV zu übergeben. Dringliche Drucksachen müssen zu Beginn der Sitzung jedem/jeder Verordneten vorliegen.”

 

II.

Der Text der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV, in den die von der BVV auf der Grundlage dieser Beschlussempfehlung beschlossenen Änderungen eingefügt wurden, gilt als Endfassung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin im Sinne der Beschlussfassung der BVV vom 29. November 2001 und ist allen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten sowie dem Bezirksamt zu übergeben.

 

 

 

 
 

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