Auszug - Inklusion bei Treppengeländern
Der Ausschuss ist mitberatend. Prof. Hofmann schlägt vor, dem Hauptausschuss die Annahme der DS mit folgender Änderung zu empfehlen: Das Bezirksamt wird ersucht Treppengeländer im öffentlichen Raum, soweit sich diese Flächen in der Zuständigkeit des Bezirkes befinden, künftig grundsätzlich unter Beteiligung des Behindertenbeirats zu planen und zu prüfen, ob bereits bestehende Treppengeländer dieser Optimierung bedürfen. Abstimmung: 12/0/0
Erläuternde Anmerkung: Treppen müssen gerade Läufe haben. Erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. Durch farbliches Abheben der Stufenvorderkanten wird die Erkennbarkeit günstig beeinflusst. Quelle: http://nullbarriere.de/treppen-rampen-handlauf.htm siehe auch: http://nullbarriere.de/keesafety-gelaender.htm |
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