Auszug - Inklusion bei Treppengeländern  

 
 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1786/VII Inklusion bei Treppengeländern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss ist mitberatend. Prof. Hofmann schlägt vor, dem Hauptausschuss die Annahme der DS mit folgender Änderung zu empfehlen:

Das Bezirksamt wird ersucht Treppengeländer im öffentlichen Raum, soweit sich diese Flächen in der Zuständigkeit des Bezirkes befinden, künftig grundsätzlich unter Beteiligung des Behindertenbeirats zu planen und zu prüfen, ob bereits bestehende Treppengeländer dieser Optimierung bedürfen.

Abstimmung: 12/0/0

 

Erläuternde Anmerkung:

Treppen müssen gerade Läufe haben. Erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. Durch farbliches Abheben der Stufenvorderkanten wird die Erkennbarkeit günstig beeinflusst.
Treppen müssen an beiden Seiten griffsichere, kontrastreiche, durchgehende Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze sowie über die letzte Stufe 30 cm waagerecht hinaus zu führen sind. Die Handläufe sind durchlaufend an Treppenauge oder Rampenauge, Zwischenpodesten und über Fensteröffnungen, Heizflächen und ähnliches hinwegzuführen.

Quelle: http://nullbarriere.de/treppen-rampen-handlauf.htm

siehe auch: http://nullbarriere.de/keesafety-gelaender.htm

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen