Auszug - Barrierefreiheit der S-Bahnhöfe in Lichtenberg - Gespräch mit der DB  

 
 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Feige nennt die beiden Schwerpunkte:

- die fehlenden Aufzüge an den beiden Lichtenberger S-Bahnhöfen Nöldnerplatz und Gehrenseestraße,

- die an den S-Bahnhöfen Hohenschönhausen und Wartenberg für Rollstuhlfahrer schlecht zu bewältigenden Rampen. Die Probleme liegen in ihrem zu großen Steigungsverhältnis und auch in den zu langen schrägen Strecken zwischen den Podesten.

 

Nachträgliche Anmerkung zum Protokoll: Nach DIN 18024-1 und DIN 18040-1 sind Rampen im öffentlichen Bereich immer mit max. 6 % und ohne Quergefälle auszuführen! Am Anfang und Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm anzuordnen. Ab 600 cm Rampenlänge ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm einzufügen. In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden. Zu beachten ist auch eine ausreichende Bewegungsfläche vor anschließenden Türen mit Aufschlagrichtung zur Rampe. Quelle: http://nullbarriere.de/rampenlaenge-steigung.htm

 

Herr Puls, Arbeitsgebietsleiter der DB Station&Service AG, informierte wie folgt:

Der barrierefreie Zugang zu den S-Bahnhöfen Nöldnerplatz und Gehrenseestraße erfordert einen verhältnismäßig großen Aufwand. Die Schwierigkeiten, die für manche Bahnfahrenden aus dem Überwinden der Treppen resultieren, seien der DB AG aus den vielen Anschreiben von Bürgern bekannt. Ein Aufzugeinbau am Nöldnerplatz sei vor Inbetriebnahme des Bahnhofes Ostkreuz nicht möglich. Das sei auch von anderen Baumaßnahmen der DB Netz AG abhängig. So muss die Unterführung abgesenkt werden, um den Aufzug einbauen zu können. Man muss damit rechnen, dass das erst in den Jahren 2020 bis 2022 erfolgen könne.

Auf dem S-Bahnhof Gehrenseestraße soll ein Fahrstuhl eingebaut werden, mit Beginn der Baumaßnahme kann man 2016/2017 rechnen.

Die Frage von Frau Feige, ob man die Unterführung am Bahnhof Nöldnerplatz durch Schrägen barrierefrei machen könne, beantwortete Herr Puls wie folgt: Eine derartige Maßnahme war mal in Zeuthen geplant. Um so etwas zu bauen, bedarf es baulicher und rechtlicher Prüfungen. In Bezug auf Schienen für Kinderwagen gibt es keine festgelegten Richtlinien, weshalb dafür ein gesondertes Risikomanagement zur Ermittlung der Gefahren erforderlich ist.

 

Zu den Rampen an den S-Bahnhöfen Hohenschönhausen und Wartenberg informiert Herr Puls, dass der DB AG die Probleme bezüglich der Steigungswinkel der Rampen für Rollstuhlfahrer bekannt ist, der Grad der Schwierigkeit vor den Gesprächen mit Sachkundigen allerdings nicht. Deshalb gibt es derzeit keine festen Pläne, wie man das verändern könnte.

S- und Regionalbahnhof Lichtenberg:

Es ist vorgesehen, den Regionalbahnsteig 15/16 durch einen weiteren Aufzug besser mit dem BVG-Tunnel zu verbinden. Da eine solche Maßnahme derzeit nicht die größte Priorität besitzt, muss der genaue Termin noch mit der BVG abgestimmt werden.

Auf die Frage von Frau van der Wall, ob man an Stelle der sehr breiten Handläufe zu den Regionalbahnsteigen solche einbauen könnte, an denen man sich gut festhalten kann, informierte Herr Puls, dass ihm dieses Problem nicht bekannt sei. Im Nachgang zur Ausschuss-Sitzung informierte Herr Puls uns wie folgt: Eine Umrüstung ist durchaus möglich, muss aber mit entsprechendem Vorlauf geplant werden. Dies wird intern geklärt und dann auch gerne kommuniziert.

 

Nachträgliche Anmerkung zum Protokoll: Treppen müssen gerade Läufe haben. Erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. Durch farbliches Abheben der Stufenvorderkanten wird die Erkennbarkeit günstig beeinflusst.
Treppen müssen an beiden Seiten griffsichere, kontrastreiche, durchgehende Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze sowie über die letzte Stufe 30 cm waagrecht hinaus zu führen sind. Die Handläufe sind durchlaufend an Treppenauge oder Rampenauge, Zwischenpodesten und über Fensteröffnungen, Heizflächen und ähnliches hinwegzuführen.

Quelle: http://nullbarriere.de/treppen-rampen-handlauf.htm

siehe auch: http://nullbarriere.de/keesafety-gelaender.htm

 

Frau van der Wall erkundigt sich, wie weit man bei der Normierung der Abstände zwischen Bahnsteighöhe und Zugeinstieg ist, der manchmal so stark differiert, dass das Aus- und Einsteigen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen nicht möglich ist.

Herr Kind verweist auf die Erfahrungen der U-Bahn und fragt, ob man voneinander lernen kann. Herr Puls bestätigte, dass der Einstieg auf S-Bahnsteigen als unproblematisch angesehen wird, Ausnahmen sind Kurvenlagen.

Frau Feige erkundigt sich nach einer Übersicht über geplante Umbauten hinsichtlich Barrierefreiheit.

Für die folgenden Bahnhöfe wird eine barrierefreie Erschließung wie folgt geplant/realisiert:

Eichwalde:                                                        2016

Gehrenseestraße:                                          2016/17

Hirschgarten:                                                       Ende 2017

Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik:            2016

Marienfelde:                                                       2016

Nöldnerplatz:                                                       2020

Schönfließ:                                                         nicht geplant

Warschauer Straße:                                         2017

Wilhelmshagen:                                           2016

Yorckstraße:                                                         2019

 

Herr Hecker vom Beirat für Menschen für Behinderungen verweist auf die DIN-Norm 18040, die die Abstände zwischen Zug und Bahnsteig bei Kurven regelt. Für wichtiger hält er bessere Orientierungsmöglichkeiten bei Umsteigesituationen zu anderen Verkehrsträgern. So könnte er sich beispielsweise entsprechende Hinweise auf den beleuchteten Schrifttafeln vorstellen.

Er bietet an, mal ein paar Ideen zur Verbesserung der Orientierungsmöglichkeit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen aufzuschreiben. Man könnte auch eine Untersuchung in Auftrag geben. Sie werden das im Behindertenbeirat besprechen und sich wieder melden.

Frau Feige greift die Anregung als Tagesordnungspunkt für eine Ausschuss-Sitzung auf und schlägt vor, zu dieser Sitzung auch Frau Herlitze, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, einzuladen.

 
 

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