Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-72 VE Arbeitstitel: Alt-Friedrichsfelde 69-71 Verfahrensstand: öffentliche Auslegung
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Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt. Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Kenntnis des Entwurfes des Durchführungsvertrages (Anlage 4 der Drucksache) Folgendes beschlossen:
a) den sich aus der Abwägung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 11-72 VE vom 26. Mai 2015 für die Grundstücke Alt- Friedrichsfelde 69-71 sowie für Teilabschnitte der angrenzenden erschließenden Flächen Flur 709, Flurstücke266, 275 und 306.sowie die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis (Abwägungsprotokoll) Anlage 3: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Anlage 4: Entwurf des Durchführungsvertrages
b) dass für das beantragte Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-72 VE die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreifegenehmigung erfüllt sind, sofern der Vorhabenträger die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Regelungen des Durchführungsvertrages schriftlich anerkennt.
c) den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-72 VE. Anlage 5: Entwurf der Verordnung
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