Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-72 VE Arbeitstitel: Alt-Friedrichsfelde 69-71 Verfahrensstand: öffentliche Auslegung  

 
 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 15.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1727/VII Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-72 VE
Arbeitstitel: Alt-Friedrichsfelde 69-71
Verfahrensstand: öffentliche Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.


Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Kenntnis des Entwurfes des Durchführungsvertrages (Anlage 4 der Drucksache) Folgendes beschlossen:

 

a)   den sich  aus der  Abwägung ergebenden  vorhabenbezogenen  Bebauungsplanentwurf 11-72 VE vom 26. Mai 2015 für die Grundstücke Alt- Friedrichsfelde 69-71 sowie für Teilabschnitte der angrenzenden erschließenden Flächen Flur 709, Flurstücke266, 275 und 306.sowie die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis (Abwägungsprotokoll)

Anlage 3:              Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf

Anlage 4:              Entwurf des Durchführungsvertrages

 

b)   dass für das beantragte Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-72 VE die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreifegenehmigung erfüllt sind, sofern der Vorhabenträger die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Regelungen des Durchführungsvertrages schriftlich anerkennt.

 

c)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-72 VE.

Anlage 5:              Entwurf der Verordnung

 

 
 

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