Auszug - Sichere Fahrbahnüberquerung in der Gotlindestraße
Herr Drobisch begründet den Antrag und weist dabei noch einmal besonders darauf hin, dass der Vorschlag Fußgängerüberweg als eine Variante anzusehen sei, es ginge um eine barrierefreie gefahrlose Überquerungsmöglichkeit für die Bewohner-Innen des Seniorenheims.
Herr Mauermann verwies darauf, dass für Planung und Bau solcher Überwege Richtlinien gelten, die einzuhalten sind. Für dieses Problem sei die Straßenverkehrsbehörde des Bezirkes zuständig, man kann das nicht gleich beantworten. Überprüft werden müsste auch, ob es sich bei der Stelle um einen Unfallschwerpunkt handelt.
Frau van der Wall gab zu bedenken, dass die Unfallstatistik möglicherweise nicht aussagekräftig sein könne, da ältere Menschen Straßen, die sie nur unter Gefahren überqueren können, in den meisten Fällen gar nicht erst betreten. Man sollte Anwohner vor Ort befragen, was sie brauchen, welche Voraussetzungen sie für eine gefahrlose Überquerung der Straße benötigen.
Herr Fischer verwies auf die Analogie zum Thema Bordsteinabsenkungen und regte an, evtl. mal eine Liste anfertigen zu lassen über die Straßen, die zu überqueren Schwierigkeiten bereiten. Er fragte die Vertreterin der Seniorenvertretung, Frau Mieske, ob ihrerseits mal geprüft werden könnte, wo Senioren die Straße überqueren.
Frau Mieske informierte, dass die Seniorenvertretung Kontakt zu den Heimen hat und in diesen mal nachfragen wird.
Der Antrag wurde in folgender geänderten Fassung abgestimmt:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass mittels der Anlage eines Fußgängerüberweges („Zebra“-Streifen) oder anderer Maßnahmen in Höhe des REWE-Verbrauchermarktes in der Gotlindestraße den Fußgängern, insbesondere den Bewohner/innen des in der unmittelbaren Nachbarschaft auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Seniorenpflegeheims (Gotlindestraße 51), die gefahrlose und möglichst barrierefreie Fahrbahnüberquerung ermöglicht wird. Abstimmung: 12/0/0 |
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