Auszug - Öffentlicher Teil Sachstand Schulstandort Rüdigerstraße 76 unter Beteiligung des Bezirksamtes Lichtenberg mit Diskussion  

 
 
37. (Sonder-)Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Das Bezirksamt erläutert den Sachstand:

Gegenwärtig ist die Situation entspannt und nicht mehr von Eskalation geprägt. Relevant ist aber die Vorgeschichte: Die Kappe e. V. erhielt den Mietvertrag zur Rüdigerstraße im Jahr 2010 mit einer Perspektive auf einen erbbaurechtlichen Vertrag. Grund war der starke Rückgang der Schülerzahlen. So waren 1996 noch 44.000 Lichtenberger Schüler zu versorgen, 2006 nur noch 19.000. In der Folge wurden 15 Schulgebäude abgerissen. Vier standen leer. Der Umschwung kam erst mit dem Jahr 2010. In der Schulentwicklungsplanung (SEP) 2011 wurde ein zusätzlicher Bedarf von sechs Grundschulen prognostiziert, 2013 bereits 12. Der Verein „Die Kappe e. V.“ beschult gegenwärtig 77-78 SchülerInnen, eine nach Musterraumprogramm belegte öffentliche Schule würde 312 SchülerInnen aufnehmen. Aus Sicht des Bezirksamtes wäre ein Verzicht auf die Nutzung des Standortes „verantwortungslos“.

 

Der Beschluss des AGHs einen Erbbaupachtvertrag auf 99 Jahre zuzulassen ist schließlich dadurch hinfällig geworden, dass die Landeshaushaltsordnung eine Übertragung von Rechten in der gegenwärtigen Situation nicht zulässt. Im Dezember 2014 begannen deswegen die Gespräche mit dem Träger. Im Januar 2015 tagte die BVV in einer Sondersitzung zum Thema.

 

Das Rechtsamt hat eine vorsorgliche Kündigung zum 31. Juli 2015 ausgesprochen (am 31. März 2015). Dem Träger wurde durch Beschluss der BVV (Drucksache DS/1445/VII) eine Perspektive für einen geordneten Übergang eröffnet, dieser enthielt allerdings Bedingungen. Der Träger, sein Förderverein und die Elternschaft verstanden allerdings die im Beschluss vereinbarten Laufzeiten für einen Mietvertrag zunächst als Mindestlaufzeiten, nicht als Höchstdauer. Dazu fanden nun zwei freundliche Gespräche unter Moderation des Vorstehers statt, offen ist nun nur noch der Punkt „Miethöhe“. Der Träger beabsichtigt durch Flächenreduktion niedrigere Gesamtkosten zu erreichen. Die Frist für eine Einigung läuft am 30. Juli 2015 ab (mit der Option auf ein weiteres Gespräch).

 

Die folgenden vier Bedingungen waren in den Gesprächen unverhandelbar:

-          Der angebotene Mietvertrag wird am 1. Januar 2015 gültig und endet am 31. Juli 2018.

-          Das Gebäude und Freiflächen müssen bis zum 31. Juli 2018 geräumt und übergeben werden.

-          Die KiTa-Nutzung ist hingegen langfristig gesichert. Die Laufzeit des Vertrages endet im Jahr 2025.

-          Die gegenwärtige (widerrechtliche) Untervermietung an die „Bilinguale Schule“ ist zum 31. Juli 2015 zu beenden.

 

Am 9. Juni 2015 fand außerdem eine Verständigung mit der Schulaufsicht zur Situation statt. Die Möglichkeit für die SchülerInnen des BIP-Kreativitätsgymnasiums, einen Wechsel in das öffentliche Schulsystem vorzunehmen, besteht nun jederzeit. Gegenwärtig werden 10 Plätze an Lichtenberger Gymnasien speziell dafür freigehalten.

 

Ausdruck vom: 30/09/2015

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