Auszug - Übersicht über Baufelder, wo künftig ein B-Plan sinnvoll oder notwendig wäre  

 
 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 04.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1613/VII Übersicht über Baufelder, wo künftig ein B-Plan sinnvoll oder notwendig wäre
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVOÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:van der Wall, Henriette 
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Frau van der Wall begründet den Antrag. Ziel des Antrags ist es, dass das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung ihrer im BauGB § 1 Absatz 3 formulierten Aufgabenstellung gerecht werden und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung befördern können. Dabei verwies sie auf die in jüngster Zeit aufgetretenen Konflikte, die durch Bauvorhaben hervorgerufen wurden, die nach § 34 entschieden worden waren, Auch erinnerte sie daran, dass heute dringend für Schulneubauten benötigte Flächen nicht mehr verfügbar seien, Beispiel Rosenfelder Ring. Auf die im Vorfeld zu dieser Ausschuss-Sitzung geäußerten Bedenken einiger, dass B-Pläne als Bremse von Investitionen wirken könnten, verwies sie auf einige Vorteile von B-Plänen: Klarheit über das jeweilige Nutzungsspektrum, Aufzeigen und Klären von lösungsbedürftigen Planungskonflikten, Voraussetzung zum Abschließen städtebaulicher Verträge, Gewährleistung der Bürgerbeteiligung, Sicherheit beim Wechsel von Grundstückseigentümern.

 

Herr Fischer erklärt, dass sowohl Verfahren nach § 34 als auch über B-Pläne Vor- und Nachteile haben. Der Antrag sei von der Intention her hilfreich, besser wären klare Angaben, Investoren sollten kein Argument für die eine oder andere Variante sein. Er schlägt vor, dass das BA eine Liste mit Baupotentialen und geplanten B-Plänen erstellt.

 

BzStR Nünthel verweist darauf, dass es bereits den Bereichsentwicklungsplan Wohnen gibt, der gegenwärtig überarbeitet wird, weil sich einige Sachverhalte geändert haben. Die Fertigstellung ist für Ende 2015/Anfang 2016 vorgesehen.

 

Herr Fahrenberg schlägt vor, eine Diskussion über die Auswirkungen von Verdichtung zu führen, zum Beispiel auf das Stadtklima, und zu dieser Diskussion die Klimaschutzbeauftragte einzuladen.

 

Herr Laue schlägt vor, interfraktionell einen Kompromissvorschlag auszuarbeiten.

 

BzStR Nünthel macht darauf aufmerksam, dass der Antrag vom Umfang und in der Vorausschau für das BA nicht zu bewältigen sei. Mit der Weiterentwicklung der BEP Wohnen sollten möglichst viele Aspekte berücksichtigt werden. Möglicherweise bieten sich B-Planverfahren im Zusammenhang mit dem Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung an.

 

Prof. Hofmann macht einen Textvorschlag: „…eine Übersicht über die Baufelder zu erstellen, die für Wohnbebauung vorgesehen sind und zugleich zu informieren, ob für diese Baufelder ein Bebauungsplan erstellt wurde oder erstellt werden soll.“

 

BzStR Nünthel erklärt, dass das BA keine Übersicht darüber hat, welche Baufelder für Wohnungsbau vorgesehen sind, außer sie sind mit (geplanten) B-Plänen belegt.

 

Prof. Hofmann schlägt vor, die Entscheidung über die DS zu vertagen.

Abstimmung: 12/0/0.

 

Die Diskussion war sinnvoll und wichtig.

Frau van der Wall schlägt vor, entsprechend dem Vorschlag von Herrn Fahrenberg eine gesonderte Diskussion über die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das Stadtklima zu führen.

 
 

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