Auszug - Straßenverkehrsstrategie unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Fußgänger  

 
 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Im Vorfeld der Diskussion zu diesem Thema hat Frau Feige Fragen an das Bezirksamt geschickt, sie werden gemeinsam mit den Antworten im Folgenden genannt:

1. Wie leiten wir den Durchgangsverkehr von der Rhinstr./Gewerbegebiete etc. in Richtung Autobahn A10/11 (Malchower Weg/Gehrenseestr.)?

Antwort von BzStR Nünthel:

Durch die Gehrenseestraße, weil sie die Fortführung der Rhinstraße ist, was man nicht ändern kann, es sei denn, man würde eine neue Straße bauen, um den gewerblichen Verkehr abzuleiten, was kurz- und mittelfristig nicht möglich ist. Langfristig bietet sich eine Ableitung über die Plauener Straße an.

Die Situation ist für die Bewohner des Malchower Wegs nachvollziehbar schlecht.

BzStR Dr. Prüfer verweist auf die Diskussion zur Beschlussempfehlung im Ausschuss vom 23.09.2014 unter TOP 8, beschlossen in der BVV vom 16.10.14 (DS/1332/VII Verkehrsberuhigung im Malchower Weg). Danach kann man die Variante diskutieren, den Vorwegweiser zur Autobahn woanders hin zu lenken. Bedenken müssen wir dabei jedoch, dass die Autofahrer durch die Navigationsgeräte dort hingelenkt werden. Vermeiden kann man Durchgangsverkehr nicht. Die beschlossene ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 muss mit der BVG geklärt werden, da diese ja auf Strecken, die von Bussen befahren werden, eine verlängerte Fahrzeit ihrer Fahrzeuge befürchten.

Herr Fischer hält es für sinnvoll, die Bürknersfelder Straße an die Landsberger Allee anzuschließen. So könnte das Gewerbegebiet insgesamt an die Autobahn besser angebunden werden, wofür es auch schon Strukturen gibt. Dazu gab es in der Vergangenheit mal ernsthafte Versuche.

BzStR Dr. Prüfer erinnert daran, dass man an einer Sekante, wie es die Rhinstraße ist, immer einen Durchgangsverkehr hat. Der Realisierung der genannten Ideen stehen Eigentumsverhältnisse entgegen.

Die Führung nach Norden über die Wollenberger Straße wäre auch eine Variante. An der Wollenberger Straße laufen zwei B-Planverfahren (XXII-5f sowie 11-95 VE), dafür werden Verkehrszählungen gemacht, sie werden genauere Informationen über die Verkehrsbelastung in dem genannten Gebiet bringen.

Herr Fischer informiert, dass der durchfließende Verkehr einen relativ großen Anteil hat, was durch die Autobahnmaut verursacht wurde.

 

2. Ortsumfahrung Malchow, Entlastung der Dorfstraße, wie sieht eine Verständigung mit dem Bezirk Pankow aus? Querungshilfen für die Bewohner-innen von Malchow, wie sieht die Planung dazu aus?

Antwort von BzStR Nünthel: Das ist von der zuständigen Stelle im Senat für den Bundesverkehrswegeplan als Maßnahme mit hoher Priorität beantragt worden, der Bund hat sich noch nicht geäert. Dazu hatte sich das Bezirksamt Lichtenberg mit dem BA Pankow abgestimmt, da nicht nur die Bewohner in Malchow betroffen sind, sondern die dortige Verkehrssituation bis weit nach Pankow hineinwirkt.

Querungshilfen: Die Sanierung der vorhandenen Straße enthält auch die Komplettierung mit Fuß- und Radweg. Auf Einwohnerversammlungen wurden zusätzlich zu den vorhandenen an den beiden Bushaltestellen zwei weitere Querungshilfen besprochen.

Der zeitliche Verzug wurde durch die Berliner Wasserbetriebe verursacht, da das Land Berlin für neu gebaute Straßen jüngst ein Aufgrabeverbot von 5 Jahren erlassen hat. Die BWB haben ein Sanierungskonzept für ihre wassertechnischen Anlagen erarbeitet. Es wird zu Teil- und Vollsperrungen kommen. Nach Abschluss der Arbeiten durch die BWB erfolgen die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten durch den Senat bis ungefähr ins Jahr 2018, es wird also 2 bis 3 erhebliche Verkehrseinschränkungen in Malchow geben. Es wird kurzfristig keine Umgehungsstraße geben.

Herr Fischer erinnert daran, dass die Dorfstraße in Malchow keine Straßenentwässerung hat, also grundsaniert werden muss.

 

3. Ortsumfahrung Ahrensfelde, Entlastung vom Durchgangsverkehr in Falkenberg.

Antwort von BzStR Nünthel: Hier bewegt sich seit Jahren nichts, deshalb wurde eine gemeinsame Presseerklärung der Bezirksämter Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg sowie der IHK Berlin und Brandenburg mit dem Ziel verfasst, wieder Bewegung in das Thema Ortsumfahrung Falkenberg zu bringen. Der Bund bezahlt die Straße, r die Troglösung müsste sich das Land Berlin finanziell beteiligen, da der dafür infrage kommende Abschnitt auf dem Gebiet des Landes Berlin liegt. Deshalb geht es mit dem Planfeststellungsverfahren nicht weiter, der Vorgang ruht. Zuständig für die Planung ist das Land Brandenburg.

Auf die Frage von Herrn Bornfleth, ob es eine Bürgerbewegung gibt, informiert BzStR Nünthel, ja, gegen die vorgesehene Variante, da davon private Interessen betroffen sein werden.

Herr Fischer informiert, dass die Ortsumfahrung Ahrensfelde keine Entlastung für Falkenberg bringt. BzStR Nünthel ergänzt, dass die vor längerer Zeit vorgesehene Verlängerung des Blumberger Damms nicht realisiert werden kann und in Hohenschönhausen mit der frühzeitigen Ausweisung eines Naturschutzgebiets südlich von Falkenberg weitere sinnvolle Lösungen eingeschränkt wurden.

 

4. Anbindung neue Spreebrücke zwischen Rummelsburger Landstraße und Köpenicker Landstraße aus Lichtenberger/Karlshorster Sicht. (Wollen wir eine Einfahrt über Blockdammweg und Ehrlichstraße nach Karlshorst?)

Antwort von BzStR Nünthel: Wir haben keinen Einfluss auf die Fahrtrichtung der Nutzer der neuen Brücke, insofern müssen wir davon ausgehen, dass sowohl der Blockdammweg als auch die Treskowallee von diesem künftigen Fahrverkehr betroffen sein werden.

 

5. Wollen wir Zufahrten zur TVO durch Karlshorst? Wenn ja, wo wie ist der derzeitige Stand?

Antwort von BzStR Nünthel: Es wird keine zusätzlichen Auffahrten außer verlängerten Waldowallee geben, durch die Straße am Heizhaus geht es nicht, da sich ein Naturschutzgebiet daran anschließt. Es liegt noch keine Planung für die zu- und abführenden Straßen vor. Da einige sachliche Voraussetzungen dafür noch nicht bekannt sind, beginnt das Bezirksamt Lichtenberg noch nicht mit konkreten Planungen. Die Köpenicker Allee ginge von der Breite her, da sie aber durch eine Kleingartenanlage führt, kommt hier das Gewohnheitsrecht zur Anwendung. Ein Parkverbot in der verlängerten Waldowallee brächte in dieser eine größere Aufnahmekapazität.

Das Gebiet liegt in der Wasserschutzzone 2, wonach man dort kein Auto abstellen darf. Die Arbeiten an der TVO müssen so verrichtet werden, dass durch den Straßenneubau keine Gefährdung für das Wasser entsteht, zum Beispiel durch normalen Reifenabrieb und auch Unfälle mit Gefahren- und Giftstoffen. Das hätte auch Konsequenzen für die verlängerte Waldowallee.
Zeithorizont für dieses Thema in ca. 15 bis 20 Jahren.
 

6. Nadelöhr Lückstraße Gibt es Alternativen für den Verkehr (künftiges Ende A 100 in Treptow) Ostkreuz Friedrichsfelde B1/B5 Richtung Osten? (auch kein Radweg in der Lückstr., aber Lückenschluss durch Wohnbebauung)

Antwort von BzStR Nünthel: Eine Verbreiterung der Fahrbahn ist auf Grund der Gesamtbreite der Straße nicht möglich, ein Radweg würde zu Lasten der Busspur gehen. Ein Abfluss von der Autobahn durch den Markgrafendamm und die Hauptstraße bis zur Schlichtallee sei kaum zu erwarten, eher die Karlshorster Straße, so dass die Lückstraße möglicherweise kaum noch betroffen sein wird.

BzStR Dr. Prüfer ergänzt, dass beginnend an der Schlichtallee durch die Zobtener Straße theoretisch eine Umfahrung der Lückstraße bis hinter den Standort von Kaufland möglich wäre, der jedoch Eigentumsverhältnisse entgegen stehen.

 

7. Barrierefreiheit der Gehwege, wie sieht es mit der Barrierefreiheit bei Baustellen aus, was kann man machen damit Rollstuhlfahrer auch diese passieren können (Inklusion)?

Antwort von BzStR Nünthel: Das muss normalerweise berücksichtigt werden; die Einhaltung wird durch die anordnende Stelle, dem Tiefbauamt kontrolliert.

 

8. Einhaltung der Parkverbote an Fußngerüberwegen und sonstigen Querungen?

Antwort von BzStR Dr. Prüfer. Das Bezirksamt kontrolliert besonders an abgesenkten Bordsteinen, wovon Lichtenberg eine relativ große Anzahl hat.

 

9. Tempo 30 in Lichtenberg, wie sieht es mit der Umsetzung aus, z. B. in Karlshorst?

Antwort von BzStR Dr. Prüfer. In Karlshorst  wurde überall ausgeschildert.

 
 

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