Auszug - Ausweitung von Telearbeitsplätzen - Voraussetzungen für Dienstvereinbarung schaffen!  

 
 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1462/VII Ausweitung von Telearbeitsplätzen - Voraussetzungen für Dienstvereinbarung schaffen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen CDU, SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

Die Stellungnahme des Fachausschusses RBBV liegt vor.

Am Einführungssatzende wird ergänzt (Einreicher): „zu prüfen und darzulegen“.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1462/VII in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht die technologischen und organisatorischen Voraussetzungen für die verbesserte Möglichkeit der Nutzung einer familienfreundlichen Arbeitsmethode im Sinne der Ausweitung von Telearbeitsplätzen zu prüfen und darzulegen.

 

Im Rahmen des Berichtes dazu sind folgende Prüfungen mit einzubeziehen:

 

1.

a) Es soll dargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen (Technik, Organisation, Haushalt) eine entsprechend bedarfsgerechte Ertüchtigung der Infrastruktur vorgesehen werden kann.

 

b) Die vorhandenen Erkenntnisse zu marktgängigen und in der öffentlichen Verwaltung als "best practice" bereits produktiv eingesetzten remote access Lösungen für den Zugang zu verwaltungsinternen Netzwerken sollen erläutert werden (andere Bezirke, Länder, Bund).

 

c) Zusätzlich soll dargelegt werden, welche Möglichkeiten für den Bezirk alleine und in Verbindung mit dem ITDZ als Dienstleister für Berlin bestehen, um in den Bereichen (i) mobile sowie (ii) Telearbeit für die Bediensteten eigens zu beschaffende Systeme zur Verfügung zu stellen.

 

d) In den Bericht soll aufgenommen werden, welches Verrechnungsmodell für den anteilig für Telearbeit am Telearbeitsplatz der Bediensteten genutzten (ggf. auch neu bereitzustellenden) Internet-Zugang vorgesehen ist.

 

e) Ergänzend bedarf es der Erläuterung hinsichtlich der Nutzung - bei Vorliegen der haushaltstechnischen Voraussetzungen - geeignete Rahmenverträge und/oder zentraler Dienstleistungsangebote für Planung, Beschaffung und Betriebsunterstützung (auch vor Ort).

 

f) Es soll dargelegt werden, wie die Systeme verwaltet werden und welche OE dafür mit welcher Kompetenz verantwortlich ist.

 

2.

a) Für eine rechtssichere Umsetzung sollen die gesetzlichen Bestimmungen und abgeleitete Verwaltungsvorschriften zur Wahrung von Amtsverschwiegenheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte benannt und deren Umsetzung erörtert werden.

 

b) Auf Basis der bestehenden Regelungen - auch für die Erprobungsfälle - sind die technischen und organisatorischen Methoden aufzuzeigen sowie deren Anwendung unter den Bedingungen einer Erprobung mit dem Hinweis, wie die Wahrung der Verwaltungsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt wurde.

 

3. Es soll geprüft werden:

a) für welche IT-Fachverfahren im Sinne des Einsatzes unter Telearbeitsbedingungen ein Revisionsbedarf besteht und in welchem Verhältnis webbasierte Fachverfahren und proprietäre stehen,

 

b) in wie fern ein Einsatz von Virtualisierungstechnologien auf Clientebene möglich wäre und welche Folgen dies haben könnte.

 

4. Im Rahmen des Berichtes soll

a) eine Einschätzung zur strategischen Rolle des ITDZ bzw. weiterer Dienstleister erfolgen,

 

b) die Bestrebung zur Förderung mobiler Arbeit und Telearbeit im Verhältnis zu Aktivitäten des Bezirksamts in Bezug auf das Audit "Familiengerechte Kommune" (BVV DS/0581/VII) beschrieben und bewertet werden.

 

Begründung:

In der Beantwortung der Großen Anfrage "familiengerechter Bezirk" ergab sich ein teilweise widersprüchliches Bild. So seien alle bislang gestellten Anfragen positiv beschieden worden, jedoch seien kaum IT-Verfahren bekannt, die Heimarbeit erlauben und entsprechende Schnittstellen dafür bereitstellten. Darüber hinaus seien noch eine Vielzahl von Fragen zu klären, um eine Dienstvereinbarung dazu zu ermöglichen. Dies genau wollen wir mit unserem Antrag beschleunigen, so dass es zu einem Abschluss einer Dienstvereinbarung kommen kann. Der Hinweis auf die Betriebssystemmigration ist nachvollziehbar, darf nach unserer Auffassung aber kein Hindernis für eine familienfreundliche Arbeitsgestaltung sein. Kapazitäten lassen sich vielleicht auch durch andere Mittel (bspw. Recherche bereits bestehender Regelungen) begrenzbar, so dass nicht alles neu erfunden werden muss.

 

Es ist uns ein Anliegen eine dienstleistungsorientierte flexible Verwaltung für die Aufgaben des Bezirkes zu erreichen. Die Motivation der Mitarbeiter spielt dabei eine wesentliche Rolle, weshalb wir uns für eine flexible Arbeitsplatzregelung einsetzen und eine Dienstvereinbarung im Sinne einer familiengerechten Lösung umgesetzt wissen wollen. Die erforderlichen Voraussetzungen müssen natürlich geschaffen werden. Daher sehen wir diesen Antrag als einen Schritt diesen Weg zu beschleunigen.

Abstimmungsergebnis: 12/0/0

 

Ausdruck vom: 19.05.2015

Seite: 2/2

 

 
 

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