Auszug - Bestätigung des Protokolls
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Das Protokoll wurde mit folgenden Änderungen bestätigt:Das Protokoll wurde mit folgenden Änderungen bestätigt: TOP 4 - 24 Stunden-Anleger Der 24 Stunden-Anleger gehört dem Bezirksamt, Nutzungsregelungen können nur von der Wasserschutzpolizei kontrolliert werden. TOP 7.5. Absatz anstelle: "Herr Fleischer von.........aber ab." kommt: Herr Fleischer von der Straßenverkehrsbehörde informiert, dass es sich um eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs handelt und die StVO voll zur Geltung kommt. Dementsprechend darf auf dem Gehweg weder geparkt noch befahren werden. Vermutlich diente dieser Bereich als Gehwegvorstreckung dem Queren der Fußgänger oder dem Zugang für Ver- und Entsorger. Die WGLi könnte die Straße für den öffentlichen Verkehr durch Einfriedung sperren, dann dürfte sie dort eigene Verkehrsregelungen treffen, mithin das Befahren oder Parken von Gehwegen erlauben. Im Falle, dass die Straße jedoch öffentlich zugänglich bleibt, könnte das BA die Aufstellung von Verkehrszeichen anordnen, die dann die WGLi zu bezahlen hätte. Das Bezirksamt hatte der WGLi Vorschläge zur Lösung des Problems gemacht, die jedoch von ihr abgelehnt worden seien. Abstimmung: 7/0/4
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