Auszug - Das Bezirksamt spricht in einfacher Sprache
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Die Verwendung der "Einfachen" und "Leichten Sprache" ist ein wichtiges Instrument der Inklusion und Teilhabe. Sie ist geprägt durch einfache, klare Sätze und ein übersichtliches Schriftbild. Damit ist sie eine Sprache ohne Barrieren und Hindernisse. Sie soll Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen - vorübergehend oder dauerhaft - über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, Probleme mit einem komplexen Satzbau haben und Fremdwörter nicht verstehen, das Verstehen von Texten erleichtern. Dadurch wird die selbstständige Informationssuche und damit die Selbstbestimmung dieser Menschen verbessert. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die die Ermöglichung der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben fordert, ist sie unverzichtbar, da sie gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht."
Text des Ursprungsantrages:
Das Bezirksamt wird ersucht ein Konzept zu erarbeiten, wie in Zukunft die Grundsätze der "Einfachen Sprache" und der "Leichten Sprache" im Amt für Bürgerdienste und bei der Außendarstellung des Bezirksamtes und der bezirklichen Stellen und Angebote im Internet, auf Flyern und in Veröffentlichungen, bspw. Zum Bürgerhaushalt, sinnvoll und zielgruppengerecht eingesetzt werden können.
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