Auszug - Bericht der Sitzung des Mobilitätsrates vom 21.05.2014  

 
 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Haertel informiert über die auf der Sitzung des Mobilitätsrates vom 21

Frau Haertel informiert über die auf der Sitzung des Mobilitätsrates vom 21. Mai 2014 behandelten Schwerpunkte:

- Vorstellung des Mobilitätskonzepts Frankfurter Allee Nord, das die Stattbau AG auf der FAN-Beiratssitzung vorgestellt hatte. Die Diskussion zeigte, dass die Anwesenden die Gegend nicht so gut kannten.

 

- Die fehlende Radfahrverbindung zwischen Frankfurter Allee (FA) und Gudrunstraße, wodurch es nicht einmal auf der Nordseite der Frankfurter Allee möglich ist, direkt von dort in die Gudrunstraße zu gelangen.

 

- Die fehlende Querungsmöglichkeit der FA von der Schulze-Boysen-Straße zur Ruschestraße: Es wird eine Ampelschaltung für den Geradeausverkehr für Radfahrer gewünscht, weil man als Radfahrer von Süd nach Nord nur an der Gürtel-/Möllendorffstraße fahren könne. Eine Querung wäre erst wieder an der Buchberger Straße möglich und das auch nur durch Benutzung des Fußgängerüberwegs, da man als Radfahrer nicht in die Linksabbiegespur für den Autoverkehr gelangt. Die Ruschestraße hat auch eine besondere Bedeutung für die vorgesehenen Radfahrmöglichkeiten im Sanierungsgebiet FAN, wo man die Radfahrer auf bestimmte Straßen lenken möchte.

 

Frau van der Wall verwies darauf, dass die Frankfurter Allee in den 70er Jahren ausgebaut worden wäre, als international der Leitsatz der autogerechten Stadt galt. Die Praxis hat gezeigt, dass das mit vielen Nachteilen verbunden ist, so dass Änderungen dringend erforderlich sind.

BzStR Dr. Prüfer ergänzte, dass das Geradeausfahren für Radfahrende verkehrstechnisch nicht angeordnet werden soll. Die derzeitige Regelung ist zur Verkehrsberuhigung der Schulze-Boysen-Straße so gewollt.

 

In dem Zusammenhang berichtet BzStR Dr. Prüfer, dass die Umsetzung der DS/0798/VII "Einrichtung eines Zweirichtung-Radweges auf der Nordseite der Lichtenberger Brücke" bis Ende 2015 geklärt werden wird.

 

Das Problem der fehlenden Querungsmöglichkeiten müsse im Zusammenhang mit der zukünftig vorgesehenen grundhaften Instandsetzung der Frankfurter Allee mit angepackt werden. Die Regelung an der Schulze-Boysen-Straße ist Ergebnis des Ziels, keinen Durchgangsverkehr in die Schulze-Boysen-Straße zu lassen.

 
 

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