Auszug - Bürgeranfragen/Aktuelles  

 
 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Malchower Weg

Malchower Weg

Frau Schulz, eine Anwohnerin des Malchower Weg, informiert, dass die Forderung vieler Anwohner des Malchower Wegs, dort eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 einzuführen, sowie den LKW-Verkehr spürbar zu reduzieren, durch eine große Anzahl von Bürgern und Eltern der Kita-Kinder unterschrieben wurde. Diese Forderung beruht darauf, dass nach Zählungen 12.985 Fahrzeuge täglich diese Straße frequentieren, wodurch die ehemalige relativ schmale Wohngebietsstraße in eine Durchfahrtsstraße umgewandelt worden sei. Die Situation hätte sich nach Einführung der LKW-Maut durch erhöhten LKW-Verkehr noch weiter verschlechtert.

 

Sie verweist auf ein Lärmgutachten, wonach tagsüber 89 dB(A) und nachts 69 dB(A) gemessen wurden, die die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete überschreiten. Diese betragen tagsüber 55 dB(A), wobei einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten dürfen, in der Summe sind also tagsüber kurzzeitig 85 dB(A) erlaubt. Nachts betragen sie 40 dB(A), wobei einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen, was in der Summe kurzzeitig 60 dB(A) ergibt.

 

Als eine weitere Ursache für die starke Frequentierung des Malchower Wegs durch motorisierte Fahrzeuge wird die Richtungsangabe "Autobahn Pankow" durch den Malchower Weg auf dem Vorwegweiser Rhinstraße/Ecke Hauptstraße genannt. Andere Straßen in der Nähe wurden wesentlich breiter ausgelegt als der Malchower Weg und wären deshalb als Durchfahrtstraße auch besser geeignet.

Das Gutachten bekamen die Bürger-innen im Februar 2014 zu sehen, seitdem sei nichts passiert. Deshalb haben die Anwohner-innen am 18. August Fahrrad-Demo durchgeführt, an der Mitglieder des ADFC mit einbezogen waren, die sie hinsichtlich für derartige Demos geltenden gesetzlichen Regelungen unterstützt hätten, wie zum Beispiel Ordnungskräfte. Unterstützung gab es auch durch den Kieztreff in der Anna-Ebermann-Straße.

 

BzStR Dr. Prüfer informiert, dass die Unterschriften der Bürger-innen vom BA an die zuständige Behörde übergeben wurden. Auch das BA hätte auf den an seiner gegenwärtigen Stelle ungünstig stehenden Vorwegweiser hingewiesen. Das BA wird das berechtigte Anliegen der Bürger-innen weiter unterstützen.

 

BzStR Dr. Prüfer verweist darauf, dass Entscheidungen zur Lösung derartiger Probleme auf Lärmmessungen beruhen, die dort durchgeführt wurden. Im Vergleich zu Situationen an anderen Stellen ist die Forderung nach Tempo 30 sowie Reduzierung des LKW-Verkehrs nachvollziehbar. Dabei müssen auch Fragen der Sicherheit, wie zum Beispiel für Schulkinder, berücksichtigt werden.

 

Weiterhin verweist er auf den Lärmaktionsplan 2013 bis 2018 von Berlin.

 

Anmerkungen zur Erläuterung:

Lärmaktionsplan 2013 bis 2018

Danach sollen in der ersten Stufe prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden, wenn tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) überschritten werden.

 

Als zweite Stufe der Dringlichkeit von Maßnahmenprüfungen ist vorgesehen, wenn 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts gemessen werden. Diese letztgenannten Werte wurden von der Lärmwirkungsforschung als gesundheitsrelevante Schwellenwerte ermittelt und dienen im Rahmen der Vorsorge als Zielwerte für die Lärmminderungsplanung.

 

Einige Angaben aus der Verkehrslärmschutzverordnung - § 2 Immissionsgrenzwerte:

(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: 

 

 

 

Tag

Nacht

1.

an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen

57 Dezibel (A)

47 Dezibel (A)

2.

in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

59 Dezibel (A)

49 Dezibel (A)

3.

in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

64 Dezibel (A)

54 Dezibel (A)

4.

in Gewerbegebieten

69 Dezibel (A)

59 Dezibel (A)
 

 

BzStR Dr. Prüfer erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die BVV schon mal Tempo 30 für ganz Berlin beschlossen hat.

 

In der weiteren Diskussion wurden die beiden Varianten - Änderung des Vorwegweisers sowie Tempo 30 - als sinnvoll genannt.

 

BzStR Dr. Prüfer berichte dem Ausschuss, dass der für Verkehrsfragen zuständige Staatssekretär Herr Gaebler am 28.3.2013 an das BA Lichtenberg im einem Brief geschrieben hätte, sie würden nur antworten, wenn sein Haus Kapazitäten dafür hat. Da diese immer geringer werden, seien die entsprechenden Aussichten schlecht. Deshalb sollten sich die Bürger direkt an den Senator bzw. den Staatssekretär wenden. Der Staatssekretär wollte die Schreiben der Bürger direkt haben. Die VLB wollte eine Übersicht über die offenen Themen haben, der Malchower Weg wurde mit aufgenommen.

 

Im Ergebnis der Diskussion schlägt Frau Feige vor, dass der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr in der nächsten Sitzung einen Antrag zum Tempo 30 und Verbot der Durchfahrt von LKW über 7,5t Nutzlast im Malchower Weg verabschiedet und der BVV zur Beschlussfassung vorlegt.

 

Radweg auf dem Paul- und Paula-Ufer

Herr Pagel, Kiezbeirat Rummelsburg, informiert über immer wieder auftretende Konflikte auf dem neu asphaltierten Radweg auf dem Paul- und Paula-Ufer und fragt nach, ob es möglich sei, dort Schilder aufzustellen, die die Radfahrer zum langsamen Fahren auffordern. Dort sei, im Gegensatz zu einem anderen Streckenabschnitt, kein Schild aufgestellt, wonach der Vorrang für Fußgänger geregelt wäre. Sie hätten auch keinen Rat, wie man die Situation entschärfen könnte.

 

BzStR Dr. Prüfer merkt an, dass eigentlich ein Schild Wegetrennung gebraucht würde, das es aber nicht gäbe.

 

Herr Mauermann, Leiter des Ordnungsamtes, informiert, dass die Verkehrszeichen 240 und 241 nicht verwendbar seien, weil der Weg dort baulich zu eng wäre. Das einzige Schild, das infrage käme, wäre das Schild "Radfahrer frei"

 

Herr Büchner weist darauf hin, dass der § 1 der StVO grundsätzlich gelte, diejenigen jedoch, die sich davon nicht beeindrucken lassen, dort nicht langsamer fahren würden. Eine für die Fußgänger bessere Lösung könne man erst finden, wenn man den Hauptradverkehr vom Uferweg trennen kann.

 

Frau van der Wall ist der Auffassung, dass die Führung des Radverkehrs auf dem Uferweg  im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Hauptstraße noch einmal auf den Prüfstand müsse.

Herr Mauermann gibt zu bedenken, dass dieser Uferweg Teil eines übergeordneten Europaradwegs sei. Er möchte sich ein genaues Bild von der Situation vor Ort machen und bietet dem Vertreter des Kiezbeirats, Herrn Pagel an, sich das gemeinsam vor Ort noch mal anzusehen.

 

BzStR Dr. Prüfer informiert, dass er beim Wasserfest  Radfahrende erlebt hätte, die quer über das Festgelände gefahren sind, ohne auf die Besucher-innen Rücksicht zu nehmen.

 
 

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