Auszug - Beschluss über das Vergabeverfahren Siegfriedstr. 29
Herr Kurtzrock erklärte sich bei diesem TOP für befangen.
Frau Seidel erläuterte, dass der JHA lt. seinem Beschluss zu entscheiden hat, ob die Angebote im Neubau an der Siegfriedstr. 29 über Direktvergabe oder im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens erfolgen sollten.
Herr Lotarewicz merkte an, dass es sich hierbei aus seiner Sicht um eine Grundsatzentscheidung handelt und alleine die Tatsache, dass ein Neubau günstiger als Sanierung des Hauses ist, nicht automatisch dazu führen kann, dass ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wird. Beschluss über Interessenbekundungsverfahren führe dazu, dass in der Zukunft in solchen o.a. Situationen genauso verfahren werden muss.
Frau Dr. Obermeyer und Herr Zeddies sehen die Interessenbekundung als Chance zur Auswahl der besten Angebote im Neubau.
Frau Böhm fragte, ob sie möglicherweise bei der Abstimmung befangen sein könnte. Die Frage ist von Frau Seidel, Frau Dr. Obermeyer und Herrn Zeddies verneint worden.
Die zwei zur Abstimmung stehenden Varianten wurden alternativ abgestimmt.
Abstimmungsergebnis Direktvergabe: 5 Ja Stimmen Interessenbekundungsverfahren: 7 Ja stimmen
Der JHA stimmte somit mehrheitlich für das Interessenbekundungsverfahren.
Beschlussfassung:
Interessenbekundung zur Nutzung des Neubaus Siegfriedstr. 29
Die Vertreter/innen des Jugendamtes wurden im Anschluss an die Beschlussfassung folgendermaßen konkretisiert: Herr Zeddies, Frau Wildner, Frau Krüger, Frau Dr. Obermeyer.
Die Bürgerdeputierten sollen auf Empfehlung von Frau Seidel aus ihren Reihen drei Vertreter_innen für die Arbeitsgruppe benennen.
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