Auszug - Einwohnerantrag "Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Zentrum in Neu-Hohenschönhausen mitgestalten können"
Herr Hepold repräsentiert stellvertretend die Bürgerinitiativen, die den Einwohnerantrag initiierten. Er kritisiert zunächst, dass sehr kurzfristig zu dieser Ausschusssitzung geladen wurde. Er resümiert, dass die Bürgerbeteiligung nicht gelungen sei. Als Ursache sah er zum einen, dass viele Entscheidungen schon feststanden. Aber auch die Initiativen hätten Fehler gemacht und konnten die Bürger nicht wie gewollt in die Prozesse einbinden.
BzStR Nünthel weist darauf hin, dass es sich um ein privates Bauvorhaben handle, nicht um ein bezirkliches. Der Gestaltungsspielraum sei naturgemäß geringer. Er konstatiert, dass der weitreichende Anspruch des Einwohnerantrages an diesem Standort nicht erreicht werden konnte. Er erwäge derzeit ein "Zukunftsforum" analog einer Veranstaltung in Karlshorst, in der weitreichende Formen der Bürgerbeteiligung probiert werden sollen. Dies sei jedoch nicht Auftrag des vorliegenden Antrages.
Prof. Hofmann lobt die Bemühungen des BA hinsichtlich der Bürgerbeteiligung. Er schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen gemeinsam mit den Bürgerinitiativen einen TOP "Bürgerbeteiligung" zu beraten.
Herr Pustola meint, der TOP Bürgerbeteiligung sei angesichts der Arbeitsbelastung des Ausschusses zu ausufernd und solle thematisch stärker spezifiziert werden. Andernfalls sei der Ausschuss für Bürgerbeteiligung der richtige Beratungsort.
Herr Fahrenberg schlägt eine gemeinsame Sondersitzung mit dem Ausschuss RBBV vor.
Frau van der Wall spricht Gerüchte an, wonach die Planungen zum Wohnungsbau an diesem Standort verworfen wurden. BzStR Nünthel erklärt, dass das Land Berlin eigeninitiativ den Verkauf jenes Grundstücksteils rückabgewickelt habe, den der Investor für Wohnungsbau vorsah. Das Grundstück solle nun der HOWOGE zum Wohnungsbau übergeben werden, welche dieser Idee wenig ambitioniert gegenüber steht. Herr Pustola erinnert daran, dass es mit dem Investor bereits Verhandlungen gab, wonach der Wohnraum durch die HOWOGE verwaltet werden sollte.
Die Vorlage zur Kenntnisnahme (DS/0656/VII) wurde ohne Einsprüche zur Kenntnis genommen. |
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