Auszug - Bauvorhaben Wönnichstraße 6-8; Sachstand und Handlungsoptionen (siehe DS/0002/VII, 0403/VII, 0963/VII, Protokoll der 11. Sitzung)  

 
 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Prof

Prof. Hofmann erklärt, dass die BVV und der Ausschuss gleichermaßen von der aktuellen Entwicklung überrascht wurden. Diese entspräche nicht der Beschlusslage von 2012. Um die damaligen Beschlüsse und die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu wahren, befasse sich heute der Ausschuss damit.

 

Herr Ehrendreich berichtet, dass die Gehwegüberfahrt von der Wönnichstraße illegal errichtet worden sei. Eine zweite Gehwegüberfahrt sei nicht Bestandteil des B-Planes. Der damalige Investor KMLK hatte im Februar 2012 die Verlegung der vorhandenen alten Gehwegüberfahrt von 2003 beantragt. Dies sei jedoch vom Bezirksamt nicht beschieden worden, da der Straßenbaulastträger noch nicht zugestimmt habe. Für die Sondernutzung als Baustellenzufahrt hätte der Investor eine Sondernutzungsgenehmigung erhalten, nicht jedoch für den Kundenverkehr des zukünftigen Marktes. Penny habe aus der Baustellenzufahrt ohne Genehmigung eine endgültige Gehwegüberfahrt gemacht. Das Bezirksamt habe daher am 04.11.2013 einen Bescheid erlassen, der die Nutzung der Baustelleneinfahrt als provisorische Gehwegüberfahrt bis 3 Tage vor Eröffnung des Marktes, maximal aber bis zum 29.11.2013 duldet. Nach Auslaufen der Duldung erfolge sofortiger Vollzug der Anordnung durch Absperrung seitens des Bezirksamtes, falls der Investor die Ausfahrt nicht selbst sperrt. Derzeit sei noch unklar, wann das Bauvorhaben abgeschlossen sein wird. Frau Kuhnert ergänzt, dass im Lageplan, auf dem die Baugenehmigung fußt, ein Grünstreifen angelegt sei, der mit einer nicht überfahrbaren Betonkante begrenzt sei. Dieser würde durchschnitten, wenn es eine Gehwegüberfahrt von der Wönnichstraße aus gäbe. Insofern widerspricht der derzeitige Zustand der Baugenehmigung. Eine andere Ausführung als im B-Plan müsste neu beantragt werden, dies würde aber vom Bezirksamt abgelehnt werden, da bauordnungsrechtlich an dieser Stelle keine Ausfahrt möglich sei. Das Bezirksamt sei bereit, notfalls den Rechtsweg zu gehen.

Frau Schubert, Elternvertreterin der Robinson-Grundschule, berichtet von einem Gespräch mit der Gebietsleiterin von Penny. Penny habe das Grundstück von KMLK erworben. Penny hätte in dem Gespräch Genehmigungen für beide Auffahrten (Weitling- und Wönnichstraße) vorgelegt, die 2013 vom Bezirksamt Lichtenberg ausgestellt worden seien. Der Bauantrag sei laut Penny mit nur einer Ausfahrt zur Weitlingstraße gestellt worden. Die Verkehrslenkung Berlin habe aber das Abbiegen nach links in die Weitlingstraße abgelehnt und Penny empfohlen, stattdessen die bestehende alte Ausfahrt in die Wönnichstraße zu benutzen. Penny wäre bereit, auf die Gehwegüberfahrt zur Wönnichstraße zu verzichten, wenn die Ausfahrt in die Weitlingstraße auch nach links ermöglicht werden würde. Frau Schubert betont, dass die Elternvertreter der Schule alles versuchen werden, um die zweite Ausfahrt zu verhindern. Prof. Hofmann weist darauf hin, dass die Straßenverkehrsbehörde nicht befugt sei, Baugenehmigungen zu erteilen oder in dieser Sache rechtsverbindliche Vorschläge zu machen. Herr Ehrendreich berichtet zu den Ausführungen von Frau Schubert, dass Penny eine Sondernutzungsgenehmigung vom 09.07.2013 hat, die Gehwegüberfahrt als Baustelleneinfahrt zu nutzen. Der Antrag sei am 14.06.2013 von der Firma Korduan Transporte GmbH aus Templin im Auftrag des Bauherrn gestellt worden. Dies sei vermutlich die Genehmigung, die Penny in dem Gespräch mit Frau Schubert vorgelegt habe. Entgegen der Sondernutzungsgenehmigung habe der Investor aber eine endgültige Gehwegüberfahrt hergestellt.

 

Herr Költzsch fragt nach, wie der Stand des 2012 durch KMLK gestellten Antrages auf Verlegung der vorhandenen Gehwegüberfahrt sei. Das Bezirksamt berichtet, dass dieser Antrag nicht beschieden worden sei und dadurch keine Genehmigung für eine Verlegung erfolgte. Eine Genehmigung sei auch nicht mehr erforderlich, da dort nach B-Plan keine zweite Ausfahrt zugelassen sei. Prof. Hofmann stellt fest, dass Zusagen, die KMLK gegeben wurden, nicht automatisch auf Penny übertragbar seien.

 

Herr Petermann äußert sich zur Behandlung des Bauvorhabens durch den Ausschuss im letzten Jahr. Damals hätte der Ausschuss die Interessen der Robinson-Grundschule an einem sicheren Schulweg für die Kinder und die Interessen des Investors, sein Grundstück zu vermarkten, gegeneinander abgewogen. Die Entscheidung, das Vorhaben zu den Bedingungen zu unterstützen, dass eine Blockrandbebauung mit Wohnungen zur Wönnichstraße erfolge und auf eine Ausfahrt zur Wönnichstraße verzichtet würde, sei richtig gewesen. Er bestärkt das Bezirksamt, bei diesen Bedingungen zu bleiben. Die Kommunikation des Bezirksamtes sei in den letzten Wochen nicht optimal gewesen, da sich die darin enthaltenen Informationen mehrmals geändert hätten. Herr Petermann fragt, ob der heute berichtete Sachstand der endgültige sei. Herr Ehrendreich antwortet, dass dies der Fall sei. Der Verlauf der Kommunikation sei leider dadurch entstanden, dass es intern kurzzeitig zu einer Verwechslung zwischen den verschiedenen Anträgen bzgl. der Gehwegüberfahrt gekommen sei. In diesem Zusammenhang fragt Herr Fahrenberg nach, ob es über den Antrag auf Verlegung von 2012, den Sondernutzungsantrag in 2013 und die Genehmigung der provisorischen Baustellenzufahrt vom 04.11.2013 weitere Anträge bzw. Genehmigungen gäbe. Herr Ehrendreich antwortet, dass Penny aufgrund des Eigentümerwechsels einen neuen Antrag für die provisorische Genehmigung der Nutzung als Baustelleneinfahrt stellen musste. Darüber hinaus gäbe es keine weiteren Anträge bzw. Genehmigungen. Herr Pustola ergänzt, dass die Pressemeldungen des Bezirksamtes in dieser Sache in der Tat verwirrend und zum Teil widersprüchlich waren. Möglicherweise hätte es einen Zielkonflikt zwischen dem Interesse, die Bürger schnell zu informieren, und dem komplexen Sachverhalt gegeben.

 

Frau van der Wall spricht die Fällung eines Straßenbaumes an, die der Investor vorgenommen habe. Diese sei nicht genehmigt worden. Sie fragt, wann und an welcher Stelle eine Ersatzpflanzung erfolge. Das Bezirksamt antwortet, dass der Investor dafür aufkommen müsse.

 

Frau Schulz von der Robinson-Grundschule fragt, warum das Bezirksamt den illegalen Bau einer Ausfahrt nicht bemerkt hat. Darüber hinaus fragt sie nach dem Stand des geplanten Wohnungsbaus auf dem Grundstück und erkundigt sich, ob Bauvorhaben im Bezirk nicht begleitet würden. Außerdem fragt sie, wie das Bezirksamt damit umgehen wird, wenn die Verkehrslenkung auf dem Standpunkt steht, dass eine ausschließliche Nutzung der Ausfahrt zur Weitlingstraße nicht möglich sei. Herr Költzsch fragt diesbezüglich, ob das Bezirksamt gegenüber der Verkehrslenkung Berlin aktiv werden könne, dass die beidseitige Ausfahrt in die Weitlingstraße zumindest für PKW ermöglicht werden und die in der Weitlingstraße bestehende Tempo-30-Zone bis zur Einbecker Straße verlängert werden solle. Herr Ehrendreich berichtet, dass Herr Nünthel bereits den Auftrag erteilt habe, einen persönlichen Termin mit dem Leiter der Verkehrslenkung Berlin, Hr. Lange, zu organisieren, um mögliche Lösungen zu erarbeiten. Dies beinhalte Optionen wie die Einrichtung von Tempo 30 und die linksseitige Ausfahrt von PKW in die Weitlingstraße. Herr Dr. Rackow bietet dem Bezirksamt bei der Erarbeitung einer Lösung seine Hilfe an.

 

Herr Fahrenberg fragt, wann die Wohnbebauung erfolgen solle und welche städtebauliche Veränderung es zwischen dem Vorbescheidsantrag und dem Bauantrag gegeben hätte. Frau Kuhnert antwortet, es lägen keine Informationen oder Anträge zum Wohnungsbau auf diesem Grundstück vor. Diese Option sei erst im Prozess der Gespräche mit dem Investor in das Vorhaben gekommen. Die erste Variante des Vorhabens beinhaltete die Wohnbebauung noch nicht. Erst später sei die Vorhaltefläche dafür berücksichtigt worden. Im Laufe des Prozesses habe KMLK das Grundstück veräußert. Wann genau die Veräußerung erfolgte, sei dem Bezirksamt nicht bekannt. KMLK habe möglicherweise nie Wohnbebauung beabsichtigt. Das Bezirksamt könne nicht jedes Bauvorhaben kontrollieren, da es nur einen einzigen Baukontrolleur für den ganzen Bezirk gäbe. Eine höhere Kontrolldichte sei nicht möglich. Man wäre daher auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, wie sie auch in diesem Fall erfolgten.

 

Herr Kranke fragt, welche Baumaßnahme derzeit vor dem Grundstück auf dem Gehweg der Wönnichstraße erfolgte. Herr Ehrendreich antwortet, dies seien wahrscheinlich Leitungen der öffentlichen Träger. Frau van der Wall fragt, welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Anwohnern gezogen werden müssten und ob es neuer Beteiligungsstrukturen bedürfe. Herr Költzsch erinnert daran, dass die Beteiligung und Information der Anwohner während des Bauvorhabens vor allem eine Aufgabe des Projektbeirates gewesen wäre, der aber von den Investoren entgegen der Zusage niemals einberufen wurde. Prof. Hofmann weist darauf hin, dass es bereits ausreichende Strukturen gäbe, z. B. die einheitliche Behördenrufnummer 115, die Möglichkeit zu Eingaben und Beschwerden bei der BVV, die Kontaktdaten der Stadträte und z. T. auch Amtsleiter auf den Seiten des Bezirksamtes. Eine neue Struktur sei daher nicht notwendig.

 

Auf Vorschlag von Prof. Hofmann bezieht der Ausschuss im Ergebnis der Diskussion wie folgt Stellung:

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung besteht darauf, dass der vom Ausschuss und der BVV gebilligte Bebauungsplan eingehalten wird. Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das zu ermöglichen. Das Bezirksamt wird ersucht, regelmäßig im Zuge des TOP Bericht des Bezirksamtes darüber zu berichten.

 
 

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