Auszug - Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraßen 8 und 9) gemäß § 125 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Herr Güttler-Lindemann berichtet zur Drucksache, dass der Bebauungsplan XVII-50aa noch nicht aufgestellt sei, da noch eine Rechtsprüfung erfolge. Zwischen der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu den Lärmemissionen vom Güteraußenring an der östlichen Grenze des vom B-Plan abgedeckten Gebietes. Nach Ansicht der Rechtsprüfung seien diese Fragen noch nicht genügend gelöst. Trotzdem können nach § 125 BauGB bereits Straßen festgesetzt werden, um Planreife herzustellen, wenn die Beteiligungsverfahren und Abwägungen der Interessen bereits durchgeführt wurden.
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Drucksache. Abstimmung 12/0/0 |
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