Auszug - Kriterien für die Übertragung der kommunalen Begegnungsstätten
Die einreichende Fraktion begründete ihren Antrag, bei der Übertragung der Seniorenfreizeiteinrichtungen festgelegte Kriterien anzuwenden.
Dazu erläuterte die Leiterin des Amtes für Soziales. Die Seniorenvertretung hatte anfangs ebenfalls Bedenken gegen die Übertragung der Seniorenfreizeiteinrichtungen, die aber klargestellt werden konnten. Der Bezirk ist mit den Einsparvorgaben des Senats gezwungen, Personal abzubauen. Der Terminus "Übertragung von Freizeiteinrichtungen" ist eigentlich nicht korrekt. Es geht vielmehr darum, Personal zu übertragen. Über personelle Umsetzungen kann wegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen aber nicht in einer Arbeitsgruppe befunden werden. Der Personaleinsatz ist ausschließlich Sache des Amtes.
Es besteht die feste Absicht, alle Angebote in den Freizeiteinrichtungen aufrechtzuerhalten. Das Seniorenhandlungskonzept bleibt bestehen. Das Amt für Soziales wird die Angebote in den Freizeitstätten weiterhin koordinieren und organisieren, es wird weiterhin einen Koordinator für die Seniorenbegegnungsstätten geben. Die Übertragung des Personals soll die Nutzung der Begegnungsstätten in keiner Weise beeinträchtigen.
Die Stadträtin sicherte zu, den Sozialausschuss und die Seniorenvertretung kontinuierlich in den weiteren Prozess einzubeziehen und regelmäßig über den Sachstand zu berichten.
Die Vertreterinnen der einreichenden Fraktion schlugen vor, die Drucksache zu vertagen, um sie noch einmal in ihrer Fraktion aufrufen zu können.
Die Ausschussvorsitzende ließ über die Vertagung der Drucksache abstimmen. Abstimmungsergebnis: 12:0:0 |
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