Auszug - Gewerbegebiet "Herzbergstraße" für Kreativwirtschaft öffnen
Der TOP wird auf Vorschlag von Prof. Hofmann vorgezogen.
Prof. Hofmann verweist auf die vorliegende Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses. Der letzte Absatz soll redaktionell verbessert werden. Die Beschlussempfehlung lautet jetzt wie folgt: Das Bezirksamt wird ersucht für das im Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe (im Einzelplan 32) definierte Gebiet "Herzbergstraße" künstlerische Produktion im Bereich der bildenden Kunst, Musik und Kunsthandel, bei denen der produktionsorientierte Charakter überwiegt, künftig zuzulassen. Zu diesem Zweck ist ein Planungsworkshop unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, der Wirtschaftsförderung, der zuständigen Senatsverwaltungen sowie der vor Ort ansässigen kulturellen Gewerbetreibenden durchzuführen, indem die vorhandenen planungsrechtlichen Hürden für die Entwicklung der Kreativwirtschaft definiert und Möglichkeiten zur Überwindung formuliert werden. In diesem Zusammenhang ist die Änderung des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe anzustreben und dabei die besondere Eignung der "Herzbergstraße" für die Kreativwirtschaft heraus zu stellen. Die bauplanungsrechtlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass eine Nutzung für die gewerbliche Kreativwirtschaft möglich wird. Nutzungskonflikte, die zu einer Beeinträchtigung des produzierenden Gewerbes führen könnten, sind auszuschließen. Abstimmung: 12/0/0
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