Auszug - Kutscherhäuser in der Einbecker Straße  

 
 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 01.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0790/VII Kutscherhäuser in der Einbecker Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Herr Fahrenberg stellt den Antrag vor und betont das große Engagement der BVO Jutta Feige für die Kutscherhäuser

Herr Fahrenberg stellt den Antrag vor und betont das große Engagement der BVO Jutta Feige für die Kutscherhäuser. Herr Laue schlägt vor, der Ausschuss solle das Verhalten des Eigentümers thematisieren. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Das Bezirksamt wird ersucht bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Bebauung des Areals der ehemaligen Kutscherhäuser darauf zu achten, dass der Neubau bei Grundfläche und Höhe sich an der Baugenehmigung der Sanierung der alten Gebäude mit dem Ergänzungsbau orientiert.

 

Frau Kuhnert erklärt, das BA habe sich lange, aber vergeblich bemüht, an die hinterlegte Bankbürgschaft heranzukommen. Der schlechte Zustand der Gebäude sei erst nach einem Eigentümerwechsel offenbar geworden.

BzStR Nünthel bemerkt, es gebe keine rechtliche Grundlage, den Antrag durchzusetzen. Prof. Hofmann empfiehlt die Annahme des Antrags und die Formulierung der Kritik an den Eigentümern in der Begründung, um ein starkes öffentliches Signal zu setzen.

 

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Antrags. Er teilt die Kritik an der langjährigen Vernachlässigung des eingetragenen Denkmals durch die Grundstückseigner. Die Entsorgung von eingetragenen Baudenkmalen durch bewusste bzw. unbewusste Unterlassung gesetzlich definierter Unterhaltspflichten sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben. Der vorliegende Antrag ist geeignet den durch den Abriss eintretenden Verlust im städtebaulichen Erscheinungsbild wenigstens teilweise zu minimieren.

Abstimmung: 11/0/1

 
 

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