Auszug - Zur Situation Wohnungsloser im Bezirk Lichtenberg  

 
 
15. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen
TOP: Ö 4
Gremium: Soziales/Mieterinteressen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.02.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sozialamt
Ort: Matenzeile 26, 13053 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach einer Einführung von Frau Gabelin zu den “Leitlinien und Maßnahmen- bzw

 

Nach einer Einführung von Frau Gabelin zu den “Leitlinien und Maßnahmen- bzw. Handlungsplan der Wohnungslosenhilfe und -politik in Berlin” informierte das BA über die Situation von Menschen in Wohnungsnot in Lichtenberg.

Es werden 5 Gruppen unterschieden:

1. Menschen in eigener Wohnung mit akuter Drohung zur Zwangsräumung wegen Mietschulden - Übernahmen von Mietschulden nach § 15 BSHG möglich, gute Zusammenarbeit des BA mit den Wohnungsunternehmen.

2. Personen, deren Wohnung erhalten werden konnte, die aber weitergehende Hilfe und sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen.

3. Wohnungsbeschaffende Maßnahmen, “geschütztes Marktsegment”.

4. Menschen ohne eigene Wohnung (Wohnungslose), mehr als 500 in Lichtenberg, ca. die Hälfte in betreuten Wohneinrichtungen, andere in Pensionen, Wohnheimen, Beherbergungsstätten ohne weitere Betreuung.

5. Obdachlose, die niedrigschwellige Angebote in der ganzen Stadt brauchen. Die Vertreter/innen der Träger und Projekte informierten über die von ihnen auf dem Gebiet der Wohnungslosenhilfe geleisteten Arbeit. Besonders wurde auf die Zielgruppe der jungen Volljährigen verwiesen, die an der “Datumsgrenze” vom Jugendamt dem Sozialamt übergeben werden., was Betreuungsmöglichkeiten rapide verschlechtert. Es wurde das Problem benannt, dass der Senat - bei Eigenverantwortung der Bezirke - eine Steuerungsfunktion wahrnehmen muss, damit alle Bezirke sich gleichermaßen den Problemen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe stellen und entsprechende Projekte gerecht durch alle Bezirke finanziert werden.

 

Annahme folgender Beschlussempfehlung

(Abstimmung: einstimmig 7/0/0)

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für die Fortschreibung der “Leitlinien und des Maßnahme- und Handlungsplanes der Wohnungshilfe und -politik in Berlin” einzusetzen. Dabei sollten die Aufgaben der Wohnungslosenpolitik bestimmt, Maßnahmen zur Sicherung der Quantität und Qualität der Hilfsangebote fortgeschrieben und bei den Zielgruppen insbesondere Hilfsangebote für junge Volljährige und wohnungslose Frauen verstärkt werden.

Des weiteren wird das Bezirksamt ersucht, gegenüber dem Senat anzuregen, dass der Senat - bei Wahrung der eigenständigen Verantwortung der Bezirke - stärker gesamtstädtische Steuerungs- und Planungsaufgaben in der Wohnungslosenpolitik wahrnimmt. Insbesondere sollte der Senat in Wahrnehmung seiner Verantwortung für das gesamtstädtische Problem Wohnungs- und Obdachlosigkeit gegebenenfalls auf dem Weg des Abgleichs über eine Basisstruktur die Bezirke unterstützen, die Zuwendungsmittel für die Kältehilfe ausreichen und damit gesamtstädtische niedrigschwellige Angebote sichern.

 


 

 
 

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