Auszug - Straßenbenennung im Wohngebiet - Rummelsburger Bucht I und II
Prof. Dr.
Hofmann verweist, dass die zur Sache gehörende älteste Drucksache aus dem Jahre
1997 (Lichtenberg alt) stammt. Basis der heutigen Aussprache sind weiterhin die
DS-Nr. III/756 und III/914. Prof. Dr.
Hofmann stellt fest, dass diese Drucksachen bis heute nicht realisiert sind.
Als weitere Grundlage nennt er das “Berliner Straßennamengesetz” als rechtliche
Grundlage, besonders mit den Punkten Verantwortung des Bezirkes, Bevorzugung
von Frauennamen und die Vermeidung von Doppellungen. Herr Hille,
Wasserstadt-GmbH: Rummelsburg
I ist für die GmbH heute kein Thema. Die Lösung ist bereits mit dem Namen
Hauptstraße und dazugehörenden Buchstaben gefunden. So sollte es auch bleiben,
was auch der Vertreter der Betroffenenvertretung zum Ausdruck brachte. Er schlägt
dem Ausschuss vor, die Entscheidung über die Namensvorschläge bis zum Sommer zu
treffen. Damit wäre die Einführung bis zum Jahresende 2002 möglich. Herr
Ehrendreich vom Tiefbauamt verweist auf mindestens 6 Monate Verwaltungsvorgang,
was nur mit Beschluss des Kulturausschusses möglich ist. Frau Barth,
Wasserstadt-GmbH, erläutert ihre Recherchen seit 1997 und legt entsprechende
Dokumente und Broschüren vor. Das Projekt “Spurensuche” hat zu wichtigen
Ergebnissen und zu einer zweijährigen Ausstellung geführt. In den genannten
Materialien bevorzugt die GmbH eher Architektennamen vor der Liste der Frauen
und antifaschistischen Widerstandskämpfern. In der
folgenden Aussprache unterstreichen mehrere Mitglieder des Ausschusses (Hahn,
Nedwed, Stawinoga, Haegert, Rathmann) und Gäste (Steer, Kasten) die Aufrechterhaltung des BVV-Beschlusses und
seine Umsetzung. Nun stellte
sich heraus, dass die GmbH nicht mit Sicherheit vom BVV-Beschluss mit der
Frauenliste erfahren hat, da das Tiefbauamt nachweislich nur mit Ziel, einem
privaten Investor verhandelt hat. Die GmbH
hat die Informationsmöglichkeiten, die für alle gelten, nicht genutzt. Herr Hill
schlägt einen Kompromiss vor. Er hebt hervor, dass die Rummelsburger Bucht noch
weitere Straßennamen benötige (Quartier 3 und 4) und damit Frauen und
Architektennamen benötigt werden. Herr
Steinbrück schlägt eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Klärung dieser
Angelegenheit vor, was von mehreren Teilnehmern als Möglichkeit unterstützt
wurde. Für die verschiedenen Quartiere werden von den Vertretern der
Wasserstadt-GmbH Orientierungen zur Straßenbenennung gewünscht. Dies fand in
folgender Beschlussformulierung seinen Niederschlag: Der
Kulturausschuss orientiert nach intensivem Gedankenaustausch auf die
Realisierung des BVV-Beschlusses DS-Nr. III/914 (Frauennamen) und bildet eine
Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Beschlussvorschlages für die
Ausschusssitzung im Monat Mai 2002, der dann als “Dringliche
Beschlussempfehlung” in die BVV-Sitzung Monat Juni 2002 eingebracht werden
soll. Der
Vorschlag der Wasserstadt-GmbH wird als Anlage beigefügt. |
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