Auszug - Information des Bezirksamtes zum vorliegenden Nutzungskonzept des Lichtenberger Teils des Regionalsparks Barnim
Die
Ausschüsse formulierten die Bitte um eine Einführung in das
Nutzungskonzept des Lichtenberger Teils des Regionalparks, dabei
betonten sie insbesondere den bezirksübergreifenden Charakter eines solchen
Konzepts. Das Bezirksamt formulierte in seinen Ausführungen, dass das
Nutzungskonzept bereits 1996 erstellt wurde und eine häufige Veränderung,
angesichts der Verpflichtung des BA gegenüber den Finanziers in EU und Wirtschaft,
nicht ratsam erscheint. Das
angesprochene Nutzungskonzept erstreckt sich jedoch weit nach Brandenburg
hinein, so dass die Darstellung im Bezirk Lichtenberg nur grob erfolgt ist. Aus
diesem Grund lässt sich die angestrebte Nutzung nur aus zusätzlichen
detaillierten Planungen des BA und des Landes entnehmen. So liegen der
Flächennutzungsplan, das Landschaftsprogramm, die Schutzgebietsverordnung und
andere dem Bau des Parkraums zugrunde. Auf der Bezirksebene wurden
Landschaftspläne erstellt, und bezüglich der Wartenberger Feldmark ein
Wettbewerb veranstaltet, dessen Sieger die Grundlage weiteren Handelns bildet. Das
Bezirksamt betonte, dass die Realisierung nur “patchworkhaft” erfolgen kann, da
die Zuteilung der Finanzen und Grundstücksfragen einer zusammenhängenden
Verwirklichung im Wege stehen. Die Schwerpunkte
bezirklichen Handelns werden 2002 - 2006 der Ausbau des Dörferwanderweges,
der Park am Gehrensee, der Gutspark Falkenberg sowie Einzelmaßnahmen am
Falkenberger Fußsteig und den Falkenberger Krugwiesen sein. Als
Probleme stellten sich in der Diskussion der Vandalismus an
Sitzmöglichkeiten und Bäumen sowie die mangelhafte Umsetzung der
Voraussetzungen einer Nutzung des Parkraums für Besucher, als auch die dafür
notwendige Öffentlichkeitsarbeit heraus. Während zu zweitem eine
ressortübergreifende Arbeitsgruppe im Bezirksamt gegründet wurde, bleibt das
Vandalismusproblem unbeantwortet. Das
Bezirksamt bot an, die bei der Vorstellung benutzten Folien den interessierten
Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. |
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