Auszug - Änderung § 59 Abs. 1 GO BVV - Stärkere Flexibilität der BVV bei der Bürgerfragestunde
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Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden wurde ohne Aussprache zugestimmt. Beschluss:
§ 59 Absatz 1 der Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert: Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil jeder ordentlichen Sitzung der BVV mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung. Sie beginnt in der Regel frühestens 18 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsteher der BVV zum Beschluss empfehlen, von der Regelung der Tagesordnung abzuweichen und die Bürgerfragestunde vor die mündlichen Anfragen vorzuziehen. Die Dauer der Einwohnerfragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt. |
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