Auszug - Änderung § 59 Abs. 1 GO BVV - Stärkere Flexibilität der BVV bei der Bürgerfragestunde  

 
 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.16
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 18.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0718/VII Änderung § 59 Abs. 1 GO BVV - Stärkere Flexibilität der BVV bei der Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Geschäftsordnung/Eingaben und BeschwerdenGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden wurde ohne Aussprache zugestimmt

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden wurde ohne Aussprache zugestimmt.

Beschluss:

Beschluss:

 

§ 59 Absatz 1 der Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert:

Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil jeder ordentlichen Sitzung der BVV mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung. Sie beginnt in der Regel frühestens 18 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsteher der BVV zum Beschluss empfehlen, von der Regelung der Tagesordnung abzuweichen und die Bürgerfragestunde vor die mündlichen Anfragen vorzuziehen. Die Dauer der Einwohnerfragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt.

 
 

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