Auszug - Rechtzeitige Information der Ausschüsse Ökologische Stadtentwicklung und Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz über Anträge zur umfassenden Sanierung und Modernisierung von Objekten mit einem Umfang ab 8 Wohnungseinheiten
Prof. Hofmann verweist auf die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses. Diese Änderung mache Sinn; er schlägt vor, in ähnlicher Weise zu verfahren. Frau Müller stellt den Antrag vor. Ziel ist es, die betreffenden Ausschüsse frühzeitig über Sanierungsvorhaben zu informieren. Prof. Hofmann erkundigt sich, ob es einen Unterschied zwischen anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen Vorhaben gibt. Frau Kuhnert verneint und erklärt, dass Sanierungsvorhaben, die den Ausstattungsgrad von Wohnungen an das ortsübliche Maß anpassen, nicht genehmigungspflichtig sind. Eine Ausnahme bestehe bei Gebieten mit Erhaltungssatzungen.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme der Drucksache in der Fassung des mitberatenden Ausschusses. Diese lautet:
"Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausschüsse Ökologische Stadtentwicklung und Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz zeitnah über den Eingang von Anträgen zur umfassenden Sanierung und Modernisierung von Objekten zu informieren, sobald diese durch Baugenehmigungsverfahren bewilligt werden müssen." Abstimmung: 11/0/0 |
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