Auszug - Kurzzeitparkzone auf der Höhe Konrad-Wolf-Straße 68
Herr Pustola weist darauf hin, dass der einreichenden Fraktion Wünsche herangetragen wurden. Der Behauptung, dass es keinen diesbezüglichen Bedarf gebe, wird mithin widersprochen. Es sei fraglich, weshalb sich Bürger, die sich an Fraktionen wenden, zusätzlich beim Bezirksamt ihr Anliegen darstellen müssen. Gleichwohl hätte der Gewerbetreibende dies zwischenzeitlich getan.
BzStR Dr. Prüfer bestätigte, dass der Bürger zwischenzeitlich sein Anliegen vorgetragen hatte. Er könne jederzeit einen gebührenpflichtigen Antrag stellen, der dann genehmigt werden würde. BzStR Dr. Prüfer ist der Ansicht, dass eine Parkzeitbegrenzung auf 2 h für Restaurants kontraproduktiv sei. Die Vorlage zur Kenntnisnahme spiegle die Meinung des Amtes wider, eine Abweichung durch einen BVV-Antrag wäre möglich.
Herr Schulz-Töpken weist darauf hin, dass es sich nicht um einen Prüfauftrag handle. Hier gäbe es einen artikulierten Bedarf. Der Antrag sei deutlich als Handlungsauftrag formuliert.
Herr Fischer sagt, dass es ein Parkkonzept gäbe, welches Konsens aller Gewerbetreibenden der Konrad-Wolf-Straße sei. Auch befinden in der näheren Umgebung zahlreiche Parkplätze. Im Falle einer Änderung sollte man die Konrad-Wolf-Straße in ihrer Gesamtheit betrachten.
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. |
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