Auszug - Veränderungen in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung  

 
 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 23.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0396/VII Veränderungen in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Hauptausschuss und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt teilte der Vorsteher mit, dass das Rechtsamt in seiner Antwort auf eine Anfrage von Herrn Heinisch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu seiner möglichen Befangenheit bei der Beratung und Abstimmung zum Thema der Druc

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt teilte der Vorsteher mit, dass das Rechtsamt in seiner Antwort auf eine Anfrage von Herrn Heinisch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu seiner möglichen Befangenheit bei der Beratung und Abstimmung zum Thema der Drucksache mitgeteilt hat, dass eine Befangenheit nicht gegeben sei und es im eigenen Ermessen von Herrn Heinisch liege, an der Beratung und Abstimmung teilzunehmen.

 

Frau Zimmer (Fraktion DIE LINKE.) begründete die Dringliche Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss sowie für den mitberatenden Jugendhilfeausschuss.

 

Herr Gührs (Fraktion der SPD) nahm für die Fraktion der SPD Stellung.

 

Herr Petermann (Fraktion DIE LINKE.) nahm für die Fraktion DIE LINKE. Stellung.

 

Frau Gerstädt (Fraktion der CDU) nahm für die Fraktion der CDU Stellung.

 

Herr Fischer (Fraktion DIE LINKE.) beantragte die Abstimmung zu allen Punkten der Dringlichen Beschlussempfehlung mit Ausnahme von Punkt 4, die Einzelabstimmung zu Punkt 4 sowie die anschließende Abstimmung zur gesamten Dringlichen Beschlussempfehlung.

 

Herr Bezirksbürgermeister Geisel nahm für das Bezirksamt Stellung und beantwortete eine Nachfrage von Herrn Grunst (Fraktion DIE LINKE.).

 

Im Rahmen der weiteren Aussprache äußerten sich Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) sowie Herr Lotarewicz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).

 

Nach Abschluss der Aussprache erläuterte der Vorsteher das Abstimmungsverfahren und beantwortete eine Nachfrage von Herrn Lotarewicz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).

 

Herr Gührs (Fraktion der SPD) beantragte die Namentliche Abstimmung zur Endabstimmung über die Dringliche Beschlussempfehlung.

 

Es erfolgten die Abstimmungen.

 

Den Punkten 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 der Dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses und des Jugendhilfeausschusses wurde einstimmig bei mehreren Enthaltungen zugestimmt.

 

Dem Punkt 4 der Dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses und des Jugendhilfeausschusses wurde mehrheitlich gegen 8 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung zugestimmt.

 

Es erfolgte der Aufruf zur Namentlichen Abstimmung über die gesamte Drucksache.

 

Bei Aufruf der Bezirksverordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte der Vorsteher mit, dass Frau Schuler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Herr Heinisch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) an der Beratung und Abstimmung zur Drucksache nicht teilgenommen haben.

 

Die Namentliche Abstimmung über die gesamte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses und des Jugendhilfeausschusses führte zu folgendem Ergebnis:

 

An der Namentlichen Abstimmung haben 45 Bezirksverordnete teilgenommen.

 

Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses und des Jugendhilfeausschusses wurde mehrheitlich mit 29 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen bei 14 Stimmenthaltungen zugestimmt (s. Anlage zum Protokoll).

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt teilte der Vorsteher mit, dass das Rechtsamt in seiner Antwort auf eine Anfrage von Herrn Heinisch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu seiner möglichen Befangenheit bei der Beratung und Abstimmung zum Thema der Druc

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Budgetierung für Leistungen nach den §§ 11, 13 und 16 SGB VIII zukünftig nicht mehr aus der Kosten-Leistungs-Rechnung erfolgt.

 

Des Weiteren ist bei der Vergabe der Leistungsverträge im Jugendbereich für die §§ 11, 13 und 16 SGB VIII folgendes zu berücksichtigen:

 

  1. Die offene Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII soll weiterhin Kernaufgabe der Jugendfreizeiteinrichtungen bleiben. Darüber hinaus soll Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII ein substanzieller Leistungsanteil der Lichtenberger Jugendfreizeiteinrichtungen sein. Damit soll auf die auf Bedarfslagen von benachteiligten, beeinträchtigten und psychosozial belasteten Kindern und Jugendlichen in Lichtenberg reagiert werden. Jugendfreizeiteinrichtungen sollen sowohl ein offenes Angebot an Jugendarbeit unabhängig von spezifischen Problemlagen als auch sozialpädagogische Unterstützung für Kinder und Jugendliche in besonderen Bedarfslagen anbieten. Für beide Leistungsanteile werden den Jugendfreizeiteinrichtungen entsprechende Budgets zur Verfügung gestellt.

 

  1. Familienförderung nach § 16 SGB VIII hat eine zentrale und zunehmende Bedeutung für die Jugendhilfe und soll daher gestärkt werden. Entsprechend der Rahmenkonzeption Familienförderung (DS/1376/VI) sollen zusätzliche Haushaltsmittel vorrangig in spezifischen Projekten der Familienförderung mit den Schwerpunkten „frühe Hilfen“ sowie Familienzentren eingesetzt werden.

 

  1. Zusätzliche Angebote in Jugendfreizeiteinrichtungen neben den durch die im Leistungsvertrag festgeschriebenen Fachkräfte (Sozialpädagog/innen und Erzieher/innen) sollen gestärkt werden. Dabei soll von der bisherigen Regelung abgewichen werden, diese Angebotsstunden für die KLR nicht zu zählen. Unabhängig von einer Ausweitung dieser Angebotsstunden (siehe dazu Punkt 4)  werden diese bereits jetzt in die KLR einfließen. Dies soll bereits ab 2012 – so bei den Trägern erfassbar – in der KLR berücksichtigt werden und ab 2013 auch in den Leistungsverträgen vereinbart werden. Dabei soll der Einsatz von Fachkräften ergänzt, aber keinesfalls ersetzt werden. Das Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII ist einzuhalten. Dafür sind Regelungen in den Leistungsverträgen erforderlich, die eine rechtssichere Anwendung gewährleisten.

 

  1. Für Angebote nach § 11 SGB VIII steht ein Gesamtbudget von 3.365 T€ zur Verfügung. Die Angebotsstunden, die durch Fachkräfte erbracht werden, sollen schrittweise vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 mit 27,28 €/Angebotsstunde vergütet werden und ab dem 01.07.2013 mit 28,91 €/Angebotsstunde. Vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 wird als Ziel angestrebt, dass 80 % der Angebote durch die in den Leistungsverträgen festgeschriebenen Fachkräfte erbracht werden, danach soll der Anteil 70 % betragen. Andere Angebotsstunden, die nicht durch die im Leistungsvertrag festgeschriebenen Fachkräfte erbracht werden, werden einheitlich ab dem 01.01.2013 mit 8,50 €/Angebotsstunde vergütet. Angebote nach §§ 13, 16 SGB VIII sollen ab dem 01.01.2013 einheitlich mit 32,50 €/Angebotsstunde vergütet werden. Angebote nach § 13 SGB VIII werden um 6.000 Stunden erhöht, wobei diese zusätzlichen Stunden in Jugendfreizeiteinrichtungen erbracht werden sollen. Das Gesamtbudget für Angebote gem. § 13 SGB VIII beträgt dann 452 T€ (ohne schulbezogene Jugendsozialarbeit). Angebote gem. § 16 SGB VIII werden um 4.000 Stunden erhöht, so dass das Gesamtbudget hierfür 608 T€ beträgt. Damit ergibt sich ein Gesamtbudget für Angebote gem. §§ 11, 13, 16 SGB VIII von 4.425 T€ (ohne schulbezogene Jugendsozialarbeit) entsprechend des Haushaltsbeschlusses 2012/13 (DS/0150/VII).

 

  1. Die künftigen Budgets der Jugendfreizeiteinrichtungen ergeben sich somit aus von in den Leistungsverträgen festgeschriebenen Fachkräften erbrachten Angebotsstunden der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und in Einzelfällen auch der Familienförderung sowie aus weiteren Angebotsstunden, die nicht durch die im Leistungsvertrag festgeschriebenen Fachkräfte erbracht werden. Die Umsteuerung soll für das Gesamtangebot und das Gesamtbudget in der Jugendarbeit gelten. Es kann daher Jugendfreizeiteinrichtungen geben, die bspw. in einem höheren Maß Jugendsozialarbeit oder auch sonstige Leistungen anbieten können als andere. Die quantitative Umsteuerung muss daher nicht auf jede Einrichtung in gleicher Weise angewendet werden. Die Verwaltung des Jugendamts wird beauftragt dem JHA einen Vergabevorschlag zu unterbreiten, der die verfügbaren Gesamtbudgets nach den jeweils spezifischen Bedingungen und Bedarfslagen auf die Einrichtungen verteilt. 

 

  1. Für die vier kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen werden analog zu den o. g. Regelungen Leistungsanteile nach § 13 SGB VIII sowie andere Angebotsstunden, die nicht durch die planmäßigen Beschäftigten erbracht werden, ausgewiesen und in die KLR eingebracht. Es ist zu prüfen, inwieweit auch eine der kommunalen JFE so am Umsteuerungsprozess beteiligt werden kann, dass dort ein spezifisches Projekt der Familienförderung mit dem Schwerpunkt „Frühe Hilfen“ sowie Familienzentrum entstehen kann.

 

  1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt eine Fachveranstaltung durchzuführen, um die vertragssichere Umsetzung der Umsteuerung zu gewährleisten. Zur Vorbereitung der Veranstaltung sollen der Lichtenberger Beirat für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung sowie das Forum Freier Träger einbezogen werden.

 

  1. Der BVV ist im Mai 2013 ein Bericht über die Entwicklungen durch die Umsteuerung als Drucksache zur Kenntnis zu geben. Dabei sind sowohl die Steuerungsveränderungen für die Jugendarbeit und deren Wirkungen als auch die finanziellen Veränderungen und Budgetentwicklungen inklusive der Prognosen hinsichtlich des Budgets darzustellen.
 
 

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