Auszug - Vor-Ort-Begehung  

 
 
9. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
TOP: Ö 1
Gremium: Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Freikirche
Ort: Heinrichstraße 31, 10317 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wie in der Tagesordnung vorgesehen, verschafften sich von 18 bis 19 Uhr die Mitglieder des Ausschusses vor Ort ein Bild vom Stand der Dinge und besichtigten gemeinsam mit Mieterinnen und Mietern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Mieterberatungen, -

Wie in der Tagesordnung vorgesehen, verschafften sich von 18 bis 19 Uhr die Mitglieder des Ausschusses vor Ort ein Bild vom Stand der Dinge und besichtigten gemeinsam mit Mieterinnen und Mietern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Mieterberatungen, -initiativen und -vereinen GSW-Häuser in der Friedastraße, der Metastraße, der Irenenstraße, der Margarethen- und der Wönnichstraße. Ganz offensichtlich war der zum Teil katastrophale äußere Zustand der Häuser – blätternder Putz, aufsteigende Nässe, schadhafte Holzfenster. Hinzu kamen die Beschreibungen der Mieter über Unzulänglichkeiten in ihren Wohnungen, zum Beispiel defekte Öfen und Schimmelbildung in den Zimmern.

 

Nach diesem unmittelbaren Eindruck diskutierte der Ausschuss gemeinsam mit dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Wilfried Nünthel, und vielen weiteren Gästen in der Freikirche über das Thema, insbesondere zu der Frage, wie die Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt und der GSW eingehalten wird?

 

Zunächst fasste die Ausschussvorsitzende den Inhalt der Diskussionen, die in den zurückliegenden Ausschusssitzungen mit Vertretern des Bezirksamtes, der GSW, von Mieterinitiativen, Mieterbeiräten und -vereinen geführt worden waren, zusammen.

 

Stadtrat Wilfried Nünthel informierte darüber, dass die GSW formalrechtlich nicht verpflichtet sei mit dem Bezirksamt zu verhandeln. Die vom Bezirksamt im März 2012 verabschiedete Umstrukturierungssatzung hat den Bauabschnitt1 leider nicht mehr erfasst und ist deshalb nur für die folgenden Abschnitte wirksam. Die GSW habe inzwischen signalisiert, dass sie für die Bauabschnitte 2 und 3 keine weiteren Sanierungsabsichten mehr verfolgt. Warum für den ersten Bauabschnitt ohne eine entsprechende Satzung die Baugenehmigungen erteilt worden sind, war in der Ausschusssitzung nicht zu klären. Die Ausschussvorsitzende, Frau Brechel, wird sich beim jetzigen Bezirksbürgermeister und früheren Stadtrat für Stadtentwicklung, Andreas Geisel, um eine Antwort auf diese Frage bemühen.

Weiter teilte Herr Nünthel mit, das Bezirksamt sei um Informationen über die  Modernisierungserklärungen bemüht, die den Mieterinnen und Mietern zugegangen seien. Erst mit dieser Kenntnis könne das Bezirksamt beurteilen, ob die mit der GSW getroffenen Vereinbarungen auch eingehalten werden. Mit der Modernisierungsvereinbarung kann der Bezirk Modernisierung zwar nicht verhindern, aber begleiten und kontrollieren. Der Bezirk kann der GSW keine Vorschriften machen, aber Einfluss darauf ausüben, dass die Maßnahmen sozial verträglich stattfinden und die Mieter nicht überfahren werden. Deshalb ist das Bezirksamt bemüht mit der GSW auf der Basis von Freiwilligkeit eine Vereinbarung abzuschließen, die das verhindert. Für die vertraglichen Verhandlungen zu den Bauabschnitten 2 und 3 reicht der Aufstellungsbescheid aus, damit ist die Geschäftsgrundlage gegeben. Für den Bauabschnitt 1 gibt es keine rechtlichen Grundlagen, da sind Mieter und Bezirk auf den guten Willen der GSW angewiesen. Die GSW hat erklärt, dass sie sich im Rahmen der Regelsätze SGB II oder XII bewegen will, die aber schöpft sie auch voll aus.

 

Die Frage nach einer Milieuschutzsatzung beantwortete der Stadtrat dahingehend, dass durch das Land Berlin gerade geprüft werde, ob diese  - in Anlehnung an das Hamburger Modell - in der Hauptstadt rechtlich verankert werden soll.

 

In den Diskussionsbeiträgen der anwesenden Mieterinnen und Mieter kristallisierten sich zwei Wünsche besonders heraus. Erstens die Bitte, bei den Bauabschnitten 2 und 3 seitens des Bezirkes unbedingt Vorsorge dafür zu treffen, dass nicht noch einmal die gleichen Fehler wie beim Bauabschnitt 1 gemacht werden. Und zweitens sehr genau zu überprüfen, bei welchen Aktivitäten der GSW es sich um Modernisierung und bei welchen es sich um Instandsetzung handelt.


 

 
 

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