Auszug - Gemeinschaftsschule - Sicherheit für Schülerinnen und Schüler schaffen (falls Zuarbeit vom AS Schule und Sport vorliegt)
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Der Antrag wird durch die einreichende Fraktion DIE LINKE. erläutert und im Anschluss beraten.
BESCHLUSS: Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Drucksache 0172/VII - Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Die LINKE. - in folgender geänderter Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht die Doberaner Straße von der Ribnitzer Straße (ca. 20 Meter hinter der Einmündung) bis zum Ende des Geländes der Gemeinschaftsschule (zwischen den Grundstücken Doberaner Straße 57 und 58 - vor dem Fußweg zum Hechtgraben) nach § 4 Berliner Straßengesetz als öffentliches Straßenland einzuziehen und diese zu entwidmen. In das entsprechende Verfahren ist der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr einzubeziehen. Anschließend ist die Fläche der Straße an beiden Enden jeweils mit einem Tor und ggf. noch erforderlichen Zaunteilen zu schließen (ein Außenzaun ist zu beiden Seiten der Straße bereits vorhanden). Bis zur Umsetzung wird die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs angeregt.
Begründung: [s. Ursprungs-Drucksache] Abstimmungsergebnis: 11 I 0 I 0
Darüber hinaus wird die Drucksache als dringlich in die nächste BVV eingereicht:
Begründung der Dringlichkeit: Da mit Beginn des neuen Schuljahres im Schulgebäude Doberaner Str. 53 eine Schulanfangsphase eingerichtet wird, ist schnelles Handeln erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 11 I 0 I 0
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