Auszug - Offiziell Anerkennen von Wohnungsnot in Berlin
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Der Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.
Wortmeldungen lagen nicht vor.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat einzusetzen, dass der Senat offiziell anerkennt, dass es in der Stadt eine Wohnungsnot im niedrigen Preissegment gibt (weniger als 5 %) Leerstand). Damit verbietet das Wirtschaftsstrafrecht bei Neuvermietungen eine Erhöhung des Mietzinses über die 20 %, die das Miethöhengesetz vorsieht.
Das Bezirksamt berichtet der BVV in dieser Angelegenheit alle 6 Monate. |
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