Auszug - Ermittlungsmodus für den Mietenspiegel ändern
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Der Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion DIE LINKE., in geänderter Fassung anzunehmen.
Herr Hoffmann (Faktion DIE LINKE.) stellte und begründete für die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat einzusetzen, das die Methodik der Mietspiegelaufstellung dahingehend geändert wird, dass Bestandteil der Ermittlung nicht nur Neuvermietungen, sondern Bestandsmieten (Gebäudebestand ohne Rekonstruierung nicht älter als 20 Jahre) und Neuvermietungen sind.
Der BVV wird bis zum 31. Mai 2012 dazu berichtet.“
Zwei Nachfragen von Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.) wurden von Herrn Hoffmann (Fraktion der CDU) beantwortet.
Herr Gührs (Fraktion der SPD) ergänzte die Begründung des Änderungsantrages.
Im Rahmen der Aussprache nahmen Stellung:
? Herr Grunst (Fraktion DIE LINKE.), ? Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.) und ? Herr Petermann (Fraktion DIE LINKE.).
Herr Petermann (Fraktion DIE LINKE.) kritisierte die kurzfristige Vorlage des Änderungsantrages und beantragte die Rücküberweisung zusammen mit dem Änderungsantrag in den Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz.
Dem Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz wurde mehrheitlich zugestimmt.
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