Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die vom Bezirksamt vorgeschlagene Liste wird um die Welsestr

Die vom Bezirksamt vorgeschlagene Liste wird um die Welsestr. 56 und die Sewanstr. 2 ergänzt.

Alfred-Kowalke-Str. 1-4

Hier wurde ein Bauantrag für einen Discounter eingereicht, der den bisher bestehenden an der Einbecker Str. ersetzen soll. Es besteht keine Gefährdung anderer Zentren. Die Genehmigung erfolgt nach § 34 BauGB.

 

Sewanstr. 2

Es handelt sich um Garagen zur Abstellung von PKW (Mietstellplätze). Eine Prüfung der Versiegelung und der Übereinstimmung mit den Planungszielen des B-Plan XVII-19 erfolgt noch.

 

Komplex Zwieseler Str.

Es handelt sich um den ersten Bauantrag für die Gartenstadt Karlshorst. An der Zwieseler Str. werden insg. 8 Reihenhäuser errichtet, die Uniformität ist beabsichtigt. Die Errichtung von Solaranlagen ist möglich. Stadtrat Nünthel kündigt eine Veranstaltung zum Thema Verkehr in der Gartenstadt für das 1. Halbjahr an. Ein Bestandsgebäude im Bereich soll zu einem Kita- und Familienzentrum umgenutzt werden.

 

Gustav-Holzmann-Str. 10

Es liegt ein Bauantrag für Büro- und Beratungsräume ohne öffentliche Funktion vor.

 

Welsestr. 56

Der Abbruch der alten Welsegalerie 2 hat begonnen.

 

Konrad-Wolf-Str. 78

Die Blockrandbebauung in der Nähe der Schokofabrik wird durch ein fünfgeschossiges Gebäude ergänzt. Das Gebäude bekommt einen Sockel; es ist über eine Rampe bzw. Treppe zu erreichen und durch eine Hecke vom Gehweg getrennt. Im Innenbereich des Geländes entstehen drei Stadtvillen. Eine Durchwegung quer durch Bereich, unterbrochen durch Poller, ist vorgesehen. Die Altbausubstanz wird nicht berührt. Die Genehmigung erfolgt nach § 34 BauGB.

 


 

 
 

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