Auszug - Schwerpunkthema: „Arbeitsgebiete, Inhalte und wichtige Dokumente des Ausschusses Umwelt in der VII. Wahlperiode“ Das Bezirksamt wird in diesem Zusammenhang zu folgenden Themen um Informationen und gegebenenfalls entsprechende Materialien gebeten: -Größe und Struktur der bezirklichen Grünflächen und bisherige Kosten für ihre Unterhaltung - Immobilien im Fachvermögen Umwelt und Grünflächen und ihre Kosten bisher - Landschaftsrahmenplan - Lärmminderungsplanungen Land und Bezirk - Unterschutzstellung von Teilen der Landschaft - Bezirkliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses Umwelt - Klimaschutzkonzept  

 
 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Umwelt Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

- Zu dem Unterpunkt Größe und Struktur der bezirklichen Grünflächen und bisherige Kosten für ihre Unterhaltung erklärte Stadtrat Nünthel an Hand einer Präsentation (siehe Anlagen), wie hoch die Kosten im Jahr 2011 waren und wie sich das BA den Umgang und

- Zu dem Unterpunkt Größe und Struktur der bezirklichen Grünflächen und bisherige Kosten für ihre Unterhaltung erklärte Stadtrat Nünthel an Hand einer Präsentation (siehe Anlagen), wie hoch die Kosten im Jahr 2011 waren und wie sich das BA den Umgang und der Verwaltung der Grünflächen im neuen Haushaltsjahr vorstellen. Er deutete an, dass sie u. a. nicht alle Spielplätze des Bezirkes behalten können, da die Kosten für die Unterhaltung einer solchen Anlage enorm hoch seien.

 

- Beim Unterpunkt Immobilien im Fachvermögen Umwelt und Grünflächen und ihrer Kosten bisher beschrieb Herr Nünthel an Hand einer Präsentation (siehe Anlagen) das unter anderem eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die Stützpunktzusammenlegung abgewogen werden müsse, da auch in diesem Bereich Kürzungen im Haushalt vorgenommen werden müssen.

 

- Den Landschaftsrahmenplan (LRP) erklärte Frau Jaenisch vom BA (siehe Anlagen):

Hintergrund des LRP:

-          Es ist ein Instrument zur Erfassung bezirkl. Grünflächen und deren Sicherung.

-          Eine erste gemeinsame Planung erfolgte 2006 mit einem knappen Haushalt vom Land.

-           

Ziel des LRP:

-          Es stellt ein Freiraum-Entwicklungskonzept dar.

-          für Naturschutz und Landschaftspflege

-          nachhaltige Sicherung und Nutzungsfähigkeit

(der LRP in seiner Komplexität ist im Internet auf der Seite des BA zu finden)

 

LRP – von der Analyse zum Konzept: d.h., dass sich unter anderem folgende Ziele gestellt wurden:

-          Ökologische Entwicklungsziele

-          Soziologische Entwicklungsziele

-          Kulturelle Entwicklungsziele

-          Wirtschaftliche und umwelttechnische Entwicklungsziele

 

- Der Rahmenplan ist ein ständiger Prozess, der regelmäßig angepasst werden muss.

Ausblick:

- Fortschreibung aller 5 Jahre

- Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse

- Bestandsaktualisierung

- Abgleich geplanter und erfolgter Maßnahmen

- Überprüfung der Leitlinien der Freiraumplanung und ggf. Anpassung dieser

 

Herr Fischer (Fraktion DIE LINKE):

- Der LRP sollte von jedem Ausschussmitglied gelesen worden sein.

 

Herr Nünthel:

- LRP wird per Link an die Präsentation von Frau Jaenisch angehangen (siehe Anlagen)

- die Lärmminderungsplanung erklärte Frau Jaenisch vom BA (siehe Anlagen):

 

gesetzliche Grundlage:

-          §47a Bundesimmissionsschutzgesetz in alter Fassung von 2005

-          EG-Richtlinien

-          Kartierungsverordnung

- die Lärmanalyse führte zu einem Aktionsplan

- u. a. mit technischen Maßnahmen wie z. B. Straßenbahnsanierungskonzept

- es umfasst weiterhin planerische Maßnahmen

- es dient zum Schutz vor Nebenlärm speziell im Bezirk

 

Herr Nünthel schlägt vor, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Ausschuss über den „Lärmminderungsplan Land und Bezirk“ referieren soll.

 

Unterschutzstellung von Teilen der Landschaft:

- auf Grund von Rechtsverordnungen aus Land Berlin

- darin kann man Gebote und Verbote als Bezirk selbst erstellen

- SenStadt ist zuständig und eingeleitete Verfahren dauern teils über Jahre

 

Bezirkliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des Umweltausschusses:

- u. a. Drucksache 50/Dez. 2011

- Spielplatzkommission

- Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege

- Evtl. der Mobilitätsbeirat (Themenbezogene Zuordnung)

- Jagdgemeinschaft

 

Frau Kitzmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Herr Fischer (Fraktion DIE LINKE.) erklären gemeinsam, dass es demnächst eine Neuwahl des Beirates für Naturschutz und Landschaftspflege geben wird. Weiterhin wird erklärt, dass die GO des Beirates eine Mitgliedschaft jeder Fraktion vorsieht und erwünscht ist.

- am Sa, den 17.03.2012 findet im Freizeit Forum Marzahn der alljährliche Landschaftstag des Regionalparkes statt

Das Klimaschutzkonzept wird an anderer Stelle ausführlich erklärt.

 

Herr Fischer (Fraktion DIE LINKE.):

- Der Ausschuss Umwelt verständigt sich darauf, dass er im Zuschnitt zum Amt für Umwelt (und darüber hinaus) gleiche Themen behandelt.

 

Vorschläge für den Arbeitsplan 2012:

 

Frau Kitzmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

-          Spielplatzversorgung

-          Tierpark

-          Regionalpark Barnimer Feldmark

-          Produkte im Amt (Landschaftsplanung)

-          Grünanlagen und Parkpflege

-          Umweltberichte im Rahmen von B-Plänen

-          Biologische Vielfalt in Lichtenberg

-          KGA Feldtmannsburg

-          Windkraftrad Hechtgraben

 

Herr Unger (Fraktion SPD)

-          Flächenversieglungskonzept

-          Klimafreundliche Verwaltung

-          Elektromobilität

-          Gewässer und Uferschutz

 

Frau Ott (Fraktion DIE LINKE.):   

-          KGA am E-Werk

-          Kraftwerk Klingenberg

 

Herr Fischer (Fraktion DIE LINKE.):

-          Landwirtschaftliche Nutzung bezirklicher Flächen

 

Frau Pätzold (Fraktion CDU):

-          Naherholungsgebiet Wartenberg

 

 

 

Ausdruck vom: 30/01/2012

Seite: 3/3

 


 

 
 

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