Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Grundlage der Vorstellung ist eine Tischvorlage des Bezirksamts

Grundlage der Vorstellung ist eine Tischvorlage des Bezirksamts.

1.       Konrad-Wolf-Str. 78

Das Bauvorhaben schließt sich an die ehemalige Zuckerwarenfabrik an. Zwischen Konrad-Wolf- und Mittelstr. sollen auf Grundlage von § 34 BauG fünf Stadtvillen errichtet werden. Ein Vorbescheidsantrag ist eingegangen. Der Investor plant, Eigentumswohnungen zu errichten.
 

2.       Herzbergstr. 55

Problematisch ist hier die ohne Genehmigung faktisch bereits vorgenommene Nutzungsänderung und der Status des Gebäudes als Baudenkmal. Die bisher hier tätigen Kunst- und Kulturschaffenden sollen nicht durch Zuzug verdrängt werden. Das Thema wird den Ausschuss weiter beschäftigen, möglicherweise im Rahmen eines Vor-Ort-Termins.
 

3.       Gehrenseestr. 2

Geplant ist der Bau von 500 Wohnungen und einer Kita für 90 Kinder durch den Eigentümer. Der Betreiber der Kita wird voraussichtlich „Fuchs und Elster“ sein. Die Fertigstellung wird in ca. acht Monaten erwartet, die Genehmigung für den Wohnungsbau erfolgt erst nach dem Richtfest für die Kita. Der Eigentümer kann nicht dazu verpflichtet werden auch eine Grundschulversorgung sicherzustellen.
 

4.       Dolgenseestr. 29

Es handelt sich um eine Verlängerung des Aufzuges bis in die Straßenebene durch Vorbau. Beispiele hierfür finden sich etwa in der Straße Am Tierpark.
 

5.       Dolgenseestr. 8-11 (Dolgensee-Center)

Der B-Plan-Entwurf 11-51 begrenzt die Verkaufsflächen auf 3500 qm. Die bisher dort ansässige Kaisers-Filiale wird durch einen Discounter ersetzt; dafür will REWE anstelle der abzureißenden provisorischen Halle einen neuen Markt eröffnen.

Ggf. bedarf es eines Nutzungsänderungsantrags für die ehemalige Gaststätte, dort dürfte keine Nahversorgung mehr stattfinden. Ein Vorbescheidsantrag liegt vor.


 

 
 

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