Auszug - Bebauungsplan XVII-50a Arbeitstitel: "Karlshorst/Ost"  

 
 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0017/VII Bebauungsplan XVII-50a
Arbeitstitel: "Karlshorst/Ost"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Zufahrtswege zum im B-Plan genannten Gebiet sowie die in der planerischen Ausgangssituation genannte neue Hauptverkehrsstraße zwischen Karlshorst und Biesdorf als Anbindung an die geplante Tangentialverbindung Ost

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Zufahrtswege zum im B-Plan genannten Gebiet sowie die in der planerischen Ausgangssituation genannte neue Hauptverkehrsstraße zwischen Karlshorst und Biesdorf als Anbindung an die geplante Tangentialverbindung Ost. Die Vertreter der Kleingartenanlage Bieselhorst II erhielten Gelegenheit ihren Standpunkt darzulegen.

Das Bezirksamt präzisierte bezüglich des B-Plans, dass die erwähnte Hauptverkehrsstraße lediglich Teil des Flächennutzungsplans von Berlin sei und es eine Anbindung an die TVO ausschließlich über verlängerte Waldowallee als sinnvoll erachte. Eine Anbindung über die Straße am Heizhaus sei vom Bezirk nicht geplant. Ein Beschluss des Ausschusses, der einen Ausbau der Straße Am Heizhaus als Anbindung zur TVO ausschließt, wird von den Vertretern der CDU- und SPD-Fraktion abgelehnt (Abstimmung: 4/5/0).

Zu der im Verlauf der Diskussion geforderten Freihaltung für eine Sportfläche erklärte das Bezirksamt, dass die Fläche von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gekauft werden müsse, was wegen der angespannten Lage der Bezirksfinanzen nicht möglich sei. Allerdings bestände die Möglichkeit einer Vereinbarung mit einem privaten Investor, wie dies etwa mit Vattenfall beim Sportplatz am Blockdammweg der Fall sei.

Der B-Plan XVII-50a werde deswegen in die B-Pläne XVII-50aa und XVII-50ab geteilt, um eine Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans XVII-50ab zu ermöglichen, damit mehr Fläche für die Kleingartenanlage zur Verfügung steht.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 
 

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