Auszug - Erklärung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung gemäß § 33 Absatz 2 BauGB (Bauvorhaben der Planungsgesellschaft "New Rummelsburg" GbR sowie der Planungsgesellschaft "Kopfbau Vier" GbR) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7d für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 51/57C sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
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Die Dringliche Vorlage des
Bezirksamtes zur Beschlussfassung wurde über Konsensliste beschlossen. Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
beschließt, a) dass das beantragte Bauvorhaben der Planungsgesellschaft
“New Rummelsburg” GbR (zwei Reihenhausgruppen mit jeweils fünf Wohneinheiten)
im Geltungsbereich des Bebauungsplan- Entwurfes XVII-7d auf der
Grundlage des § 33 Absatz 2 BauGB während der Planaufstellung zulässig ist und b) dass das beantragte Bauvorhaben der Planungsgesellschaft
“Kopfbau Vier” GbR (ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten) im
Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7d auf der Grundlage
des § 33 Absatz 2 BauGB während der Planaufstellung zulässig ist. |
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