Auszug - Auswertung der BVV vom 27.01.2011
Durch ein Ausschussmitglied wird vorgeschlagen die Möglichkeit der Rede von einzelnen Bezirksverordneten zu beschränken. In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass dieser Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist.
Ein weiterer Punkt ist die Verpflichtung des Bezirksamtes auf Anträge der BVV nur mit einer Vorlage zur Beschlussfassung bzw. zur Kenntnisnahme zu reagieren. Der Abschluss von Anträgen über eine schriftliche Information reicht hier nicht aus. Vom BVV-Büro wird eine Liste der offenen Drucksachen abgefordert. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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