Auszug - Themenkomplex "Altes Wasserwerk"/Zwischenpumpwerk - Decathlon unter Einbeziehung - der Drucksachen 0049/VI einschl. des Zwischenberichtes des BA, DS/1557/VI, DS/1862/VI, DS/1380/VI und des Zentren und Einzelhandelskonzeptes - der mündlichen Anfragenin der BVV DS/1252/VI und im Abgeordnetenhaus Drucksache 16/20591 und die Kleine Anfrage aus der BVV KA/0459/VI
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Hr. Hofmann: Was hat das BA seit dem Zwischenbericht zur DS/0049/VI vom Juni 2007 zur Erfüllung des BVV-Auftrages unternommen?
Hr. Geisel: BWB wollen ca. 5 ha des Geländes mit 3 denkmalgeschützten Gebäuden und dem ehem. unterirdischen Wasserspeicher verkaufen; in Gebäude sollen Gastronomie, Kunstwerkstätten, u. ä. einziehen, für unterirdischen Speicher Anfrage von Sportartikelfachmarkt „Decathlon“; FNP lässt zurzeit diese Nutzungen nicht zu, Entscheidung des AH zur Änderung notwendig, daher Aufstellungsbeschluss DS/1862/VI zu vorhabenbezogenem B-Plan 11-56 VE als Voraussetzung für Änderung des FNP.
Hr. Hofmann: lt. BauGB Anzeige der Aufstellung eines B-Planes bei Senatsverwaltung notwendig, möchte dieses Schreiben des BA und Antwort des Senates sehen.
Hr. Geisel: Stellungnahme des Senats steht in DS/1862/VI.
Hr. Hofmann: hat Informationen der Senatsverwaltung über Ablehnung der Absichten des B-Planes, warum wird trotzdem Arbeit daran fortgesetzt.
Hr. Geisel: Vorhaben ist aus derzeitigem FNP nicht entwickelbar, Änderung erforderlich; ursprüngliche Größenordnung des Antrages von „Decathlon“ wird nicht genehmigt, sondern nur knapp 5.000 m²; grundsätzliches Problem der Genehmigung und Vorabsprachen zur Ansiedlung von Handelseinrichtungen in Landsberger Allee zwischen Vulkanstraße und Rhinstraße ohne Gesamtkonzept, Summe der Genehmigungen übersteigt entwickelbares Potenzial; Senatsverwaltung macht auf diese Probleme aufmerksam und fordert Neubewertung des Gesamtstandortes, dafür werden Mittel für Untersuchung im Frühjahr 2011 zur Verfügung gestellt, Ergebnis soll im Frühsommer 2011 vorliegen; B-Plan XVII-VE 2 (DS/1360/V aus 2005) für Landsberger Allee 358 ist in dieser Form nicht mehr darstellbar und ist ebenso wie auf dieser Grundlage vorhandene Baugenehmigung nur noch bis Juni 2011 gültig, Verlängerung ist nicht vorgesehen; BA rechnet damit, dass vom Eigentümer die Baugenehmigung nicht mehr realisiert werden kann und dann ein neuer B- Plan erstellt wird.
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